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Zwischenruf zum Tag der Organspende

06.06.201418:42 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Aufgrund der stetig sinkenden postmortalen Organspendebereitschaft liegt der Fokus zum Tag der Organspende darauf, das verlorene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Bundesweite Aktionen werben für dieses Anliegen.

Ausgelöst durch den Mangel an Spendeorganen wird von einigen Transplantationsmedizinern die Ausweitung der Organlebendspende gefordert. Bei der Organlebendspende handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Menschen ausschließlich zum Wohle eines Anderen. Die öffentliche Darstellung vermittelt, dass speziell die Nierenlebendspende ein harmloses Unterfangen ist und der Akt der Spende an einen nierenkranken Menschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte.



Die Realität sieht leider anders aus. Gut ein Drittel der Nierenlebendspender leidet vorübergehend oder dauerhaft an Müdigkeit, Erschöpfung und Gedächtnisprobleme (fatiguartige Symptome). Jeder fünfte Spender entwickelt binnen einen Jahres Bluthochdruck. Weitere Herz- und Kreislauferkrankungen können durch den Nierenverlust entstehen. Seit Jahren weist die Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. auf diese belegbaren, möglichen Folgen hin. Zwar sind inzwischen einige Ärzte bereit, die hohen Risiken einzuräumen, aber die weiterhin übliche Aufklärung ist dennoch stark verharmlosend.

Bei einer ehrlichen und umfassenden Aufklärung muss es um den Schutz der Gesundheit von Menschen, wie im Artikel 2 (2) des Grundgesetzes festgeschrieben, gehen. Diese Gesundheit ist höher zu bewerten, als die Krankheit des potentiellen Organempfängers und auch höher zu bewerten als politische und wirtschaftliche Interessen. Es sei denn, der potentielle Spender entscheidet sich, umfassend und ehrlich aufgeklärt, sowie verlässlich versicherungsrechtlich abgesichert, für die Spende, um einem ihm emotional nahestehenden Menschen freiwillig und ohne Druck zu helfen.

Mit der letzten Novellierung des Transplantationsgesetzes im Sommer 2012 wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (Pressemitteilung vom 25.07.2012) Zitat: „die Absicherung von Lebendspendern umfassend geregelt und entscheidend verbessert. (…) Im Interesse der Spender wurde im Gesetz außerdem eine klare und unzweideutige Abgrenzung der versicherungsrechtlichen Absicherung vorgenommen.“

Tatsächlich aber kritisieren Juristen die Formulierung des Gesetzestextes als zu ungenau. Erneut besteht Raum für Interpretation, so dass sich beschädigte Nierenlebendspender durch das Dickicht der Versorgungs- und Unfallkassengesetzgebung kämpfen müssen. Die häufig fehlende medizinsche Akzeptanz der erlebten Einschränkungen erschwert zudem die für ein erfolgreiches Versorgungsverfahren notwendige Diagnose. Betroffene, kranke Nierenlebendspender erfahren nach wie vor erhebliche Benachteiligungen. Ohne anwaltliche Hilfe ist es derzeit unmöglich, gerechtfertigte Interessen durchzusetzen.

Ersatz für die sinkende Zahl postmortaler Organe darf die Lebendorganspende nicht sein. Sie ist eine Ausnahme. Daher muss eine derzeit diskutierte Ausweitung auf entfernte Freunde oder die Legalisierung der im juristischen Graubereich bereits durchgeführten sogenannten Cross-Over-Spende auch zukünftig ausgeschlossen werden. Nur das innige emotionale Verhältnis zwischen Spender und Empfänger erlaubt es, über die Möglichkeit einer Nierenlebendspende nachzudenken.

Nur mit Hilfe einer besseren Dialysequalität oder im Vertrauen auf die medizinische Forschung (Entwicklung von künstlichen Nieren) wird es zukünftig gelingen, kranken Menschen zu helfen, ohne gesunde Menschen nachhaltig zu gefährden.

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