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Axa Immoselect: Immobilienverkauf unter Wert – Schadensersatzansprüche prüfen

Bild: Axa Immoselect: Immobilienverkauf unter Wert – Schadensersatzansprüche prüfen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect hat acht in Österreich gelegene Immobilien aus seinem Bestand verkauft. Nach Angaben der Fondsgesellschaft wurde ein Verkaufspreis von insgesamt 27 Millionen Euro erzielt. Der zuletzt ermittelte Verkehrswert lag insgesamt bei rund 49 Millionen Euro.



Von den acht Immobilien wurden fünf direkt und drei überwiegend über Immobiliengesellschaften gehalten. Den relativ niedrigen Verkaufspreis erklärt das Management mit der schwierigen Vermietungssituation der Immobilien.

Der offene Immobilienfonds Axa Immoselect wird derzeit abgewickelt. Die Anleger erhalten turnusmäßige Ausschüttungen, deren Höhe sich in erster Linie an den erzielten Verkaufserlösen orientiert. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Nach diesen Verkäufen verlieren die Fondsanteile der Anleger weiter an Wert.“ Nach Angaben des Managements ist der um 44 Cent auf 21,54 Euro per 30. Mai 2014 gefallen.

Anlegern, die nicht weiter tatenlos zuschauen möchten, empfiehlt Cäsar-Preller Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Diese können aus einer Reihe von Gründen entstanden sein und können auch heute noch geltend gemacht werden“, so der Jurist. Seiner Erfahrung nach seien offene Immobilienfonds wie der Axa Immoselect häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage angepriesen wurden ohne die Anleger auf die Risiken bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes hinzuweisen.

Hoffnung macht besonders die Rechtsprechung des BGH zur Aufklärungspflicht der Banken über das Schießungsrisiko offener Immobilienfonds. Der Bundesgerichtshof hatte am 29. April 2014 entschieden, dass vermittelnde Banken ungefragt über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme informieren müssen, da diese für die Anleger ein ständiges Liquiditätsrisiko bedeute. Kommt die Bank dieser Beratungspflicht nicht nach, macht sie sich schadensersatzpflichtig. „Die Anteile jederzeit wieder zurückgeben und so über das Geld verfügen zu können, machte offene Immobilienfonds für viele Anleger so interessant. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme hebelte dies aber aus. Insofern ist die Rechtsprechung des BGH nur folgerichtig und konsequent und eröffnet nicht nur den Anlegern des Axa Immoselect neue Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können“, so Cäsar-Preller.

Die Rechtsprechung des BGH lässt sich auch auf Verträge anwenden, de bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger offener Immobilienfonds.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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