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AXA Immoselect wird abgewickelt

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Dr. Stoll, Rechtsanwalt
Dr. Stoll, Rechtsanwalt

(openPR) Auch ein weiterer offener Immobilienfonds kann sich nicht gegen die Nachwirkungen der Finanz- und Immobilienkrise behaupten und muss nun abgewickelt werden. Experten der Fondsbranche befürchteten schon längere Zeit, dass den AXA Immoselect dasselbe Schicksal erleiden würde, wie die Fonds, die bereits liquidiert werden - DEGI Europa, KanAm US-Grundinvest, TMW Immobilien Weltfonds und Morgan Stanley P2 Value.



Die Abwicklung des AXA Immoselect trifft wieder einmal die Anleger besonders hart: diese hofften bis zum Schluss, dass ihnen eine Liquidation des AXA Immoselect erspart bleibt, da eine solche häufig mit erheblichen Verlusten einhergeht. Im Zuge der Abwicklung wird nämlich nun der AXA Immoselect innerhalb der nächsten Jahre versuchen müssen, seine Immobilien zu angemessenen Preisen zu veräußern. Hierbei ist ein offener Immobilienfonds, der abgewickelt wird, wohl nicht in der besten Verhandlungsposition, sodass mit Abschlägen zu rechnen ist. Durch diese Immobilienverkäufe soll die Liquiditätsrate des AXA Immoselect gesteigert werden, da mit diesen Mitteln die Anleger in Tranchen ausbezahlt werden sollen. Wie hoch die Raten jeweils sein werden, hängt maßgeblich von den Objektverkäufen und den dabei erzielten Verkaufserlösen des AXA Immoselect ab.

Grund für die Abwicklung des AXA Immoselect ist wiederum die mangelnde Liquidität gegenüber den zu erwartenden Rückgabewünschen der Anleger: die Liquidität des AXA Immoselect war auch zuletzt sehr gering und hätte nicht ausgereicht, um alle Rückgaben der Anleger bedienen zu können, sodass der Geschäftsführung des AXA Immoselect keine andere Wahl blieb, als die ordentliche Abwicklung des Fonds bekannt zu geben.

Geschädigte Anleger des AXA Immoselect sollten sich deshalb umgehend um anwaltlichen Rat bemühen, da in vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung bestehen können. Bei Vorliegen dieser Ansprüche werden Anleger von ihren Verlusten aus dem Kauf der Anteile an dem AXA Immoselect befreit, da die Banken und Berater dann zur Rückabwicklung der Kapitalanlage verpflichtet sind.

Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt vor allem dann vor, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des AXA Immoselect aufgeklärt wurden: wussten diese bei Anteilserwerb nichts von der Möglichkeit der Abwicklung des AXA Immoselect, wurde ihnen der AXA Immoselect vielmehr als absolut sicher empfohlen, so liegt darin eine relevante Aufklärungspflichtverletzung der Banken und somit eine Falschberatung. Weiterhin entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz nach der Rechtsprechung des BGH auch dann, wenn Anlegern Kick-Backs (Provisionen) verschwiegen wurden, die die Banken und Berater für die erfolgreiche Vermittlung von der Fondsgesellschaft erhalten haben.

Anlegern des AXA Immoselect kann mithin nur geraten werden, sich schnell über das Bestehen ihrer Ansprüche zu informieren, da nur so erhebliche Verluste vermieden werden können.

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