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AXA Immoselect: Bank zum Schadensersatz verurteilt

Bild: AXA Immoselect: Bank zum Schadensersatz verurteilt
http://kanzlei-renner.de/AXA_Immoselect.html
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(openPR) Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin zu entscheiden, die im Jahre 2008 Anteilsscheine an dem offenen Fonds AXA-Immoselect (Wertpapierkennnummer: 984645) von ihrer Bank empfohlen bekommen hatte.

Der AXA Immoselect ist am 03.06.2002 aufgelegt worden. Das ursprünglich gezeichnete und eingezahlte Eigenkapital des AXA Immoselect hat ca. EUR 700 Mio. betragen. Der Investitionsgegenstand des AXA Immoselect sind weit überwiegend Büroimmobilien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden gewesen.



Die Anlegerin hatte im Laufe des Verfahrens der Bank u.a. vorgeworfen, dass sie nicht über die Risiken der Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine (vorläufige Fondsschließung) und einer Liquidation (endgültige Fondsschließung) informiert worden sei.

Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hatte zunächst am 17.11.2009 mitgeteilt, dass wegen Liquiditätsproblemen die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen des AXA Immoselect bis auf weiteres ausgesetzt wird. Am 19.10.2011 hatte die AXA Investment Managers Deutschland GmbH dann bekannt geben müssen, dass der AXA Immoselect liquidiert wird.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist in wesentlichen Punkten der Argumentation der Klägerseite gefolgt und hat festgestellt, dass eine Bank verpflichtet ist, einen Anleger auf das Fondsschließungsrisiko hinzuweisen. Infolgedessen hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Bank bei wirtschaftlicher Betrachtung zur Rückabwicklung verurteilt, d.h. dass im Grundsatz eine Bank dazu verpflichtet wird, dem geschädigten Anleger das eingesetztes Kapital bei Abzug etwaiger Vorteile und gegen Übertragung der Anteilsscheine zurückzuerstatten.

Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

vgl. Sie auch:
http://kanzlei-renner.de/AXA_Immoselect.html

Autor und Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -

Tel.: 030 / 810 030 - 22

Rechtsanwalt Ralf Renner berät und vertritt Anleger.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind Rechtsfragen geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie prüfen lassen wollen, welche Rechte und Ansprüche bestehen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten.

Schadensersatzansprüche gegen einen Anlageberater oder eine Bank können bestehen, wenn über wesentliche Aspekte nicht hinreichend aufgeklärt wurde. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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