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Dubiose Finanzgeschäfte im Visier der BaFin

19.05.201417:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dubiose Finanzgeschäfte im Visier der BaFin
RA Torsten Senn
RA Torsten Senn

(openPR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zwei neue Warnmeldungen gegen dubiose Finanzdienstleister herausgegeben. Zum einen warnt sie vor Käufen der Aktie des britischen Personaldienstleisterns "Management Resource Solutions PLC" und zum anderen wurde der "Wahre Werte UG (haftungsbeschränkt)" aus Bad Aibling (Bayern) aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Finanzaufsicht warnt vor Aktienkäufen der "Management Resource Solutions PLC" (ISIN: GB00B8BL4R23, WKN: A1KAFU ), die derzeit durch Cold Calling zum Kauf empfohlen werden. Es bestünden Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Die BaFin hat daher eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation der Aktie eingeleitet.

Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft eingehend hinsichtlich der Seriosität der Angaben zu informieren. Die Aktien werden in Deutschland an der Frankfurter Wertpapierbörse und in Stuttgart gehandelt.

Zudem wurde mit Bescheid vom 28.04.2014 der "Wahre Werte UG (haftungsbeschränkt)", aus Bad Aibling aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Gesellschaft schloss mit Anlegern sowohl Verträge über ein "WW-Investmentkonto" als auch Verträge mit einer Nachrangklausel ("Zeichnungsschein für Nachrangdarlehen mit Festverzinsung und gewinnabhängiger Verzinsung").

Beide beinhalten – auch soweit eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel enthalten ist – keine wirksame Bedingung des Rückzahlungsanspruchs der Anleger. Mit der Annahme von Geldern betreibt die Gesellschaft somit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Betroffene Anleger sollten mögliche Ansprüche schnellstmöglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Für eine kostengünstige Erstprüfung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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