(openPR) Folgt man der neuesten Rechtssprechung könnte es denkbar werden, dass GmbH Geschäftsführer mit sofortiger Wirkung rentenversicherungspflichtig werden.
Die Beiträge müssten 10 Jahre rückwirkend abgeführt werden. Grundlage des Urteils vom 24.11.2005 sind zwei Positionen:
Zum einen gilt: Geschäftsführer sind arbeiternehmerähnliche Selbständige, wenn Sie fast ausschließlich für einen Auftraggeber arbeiten und selbst keine Mitarbeiter beschäftigen. Das trifft auf nahezu alle GmbH-Geschäftsführer zu. Sie arbeiten nur für die GmbH, haben also nur einen Auftraggeber. Und sie haben selbst keine Mitarbeiter - die sind nämlich in bzw. von der GmbH beschäftigt.
Das trifft auf sehr viele Geschäftsführer zu. Wir möchten Sie bitten, Ihre Kunden auf diese Entwicklung in der Rechtssprechung hinzuweisen. Die Kollegen bewerten die Situation kritisch und denken intensiv über Vermeidungsstrategien nach. Zur Zeit aber gilt das Motto: Ruhe bewahren Sollte der Fall der Fälle wieder eintreten - und im Zuge der Sanierung maroder Kassen ist das durchaus denkbar, empfehlen wir, dass der Adressat umgehend Einspruch einlegt, die Klage zu Gericht bringt und Fristverlängerung beantragt. Gerne können Sie sich in diesem Fall auch an den BUS Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige e.V. wenden.
Sperrfrist: keine
Autor: Frau Dr. Claudia Schlembach
Beschreibung Unternehmen:
Der BUS e.V. sieht sich als Vertreter für die Interessen von Familienbetrieben. Unsere Arbeit beginnt vor Ort beim Unternehmer. Hier möchten wir konkrete Unterstützung geben - für den Erfolg jedes einzelnen Betriebs. Aus den ehrbaren Unternehmern, die für diese Betreibe stehen, auch erfolgreiche Unternehmer zu machen, bzw. den Erfolg auch mittel- und langfristig zu gewährleisten. Das wollen wir mit unserem Verein.
Name des Unternehmens:
BUS Betreuungsverbund für Unternehmer und Selbständige e.V. München








