(openPR) Minijobber aufgepasst: Laut einer aktuellen Meldung von Sichersparen.de kann etwas weniger viel, viel mehr sein. Wer in einem Minijob-Verhältnis arbeitet, kann durch einen geschickten Schachzug der ganzen Familie einen Anspruch auf die Zulagen zur Riester-Rente verschaffen. Und das lohnt sich.
So funktioniert's: Minijobber unterliegen nicht der Rentenversicherungspflicht. Der Chef entrichtet eine Pauschale in Höhe von 30 Prozent an die Bundesknappschaft. Damit hat es sich. Man kann allerdings auch im Minijob selbst die Rentenversicherungspflicht beantragen. Das kostet nur 4,5 Prozent des Bruttolohns und verschafft einem den begehrten Zugang zur Riester-Förderung.
Mit minimalem Eigenanteil kommt man so an die maximale Förderung. Auf diesem Weg kann ein Minijobber nicht nur sich selbst (€ 114) und seinen Kindern (jeweils € 138), sondern sogar seinem Ehepartner (€ 114) die „Riester-Eintrittskarte“ vermitteln. Und das, obwohl dieser vielleicht als Selbständiger selbst gar nicht förderberechtigt wäre. Diese Vorgehensweise ist auch besonders interessant, wenn das Einkommen des einen Partners eigentlich "zu hoch" zum riestern erscheint.
Ein cleverer Kniff, der sich in den meisten Fällen richtig klasse rechnet. Weiterführende Informationen, sowie ein Link zum Minijob-Rechner und ein "3-Minuten-Riester-Check" unter www.sichersparen.de
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Thomas Orthey
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