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Nicht verbunden: Überspannungsschäden in der Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung

(openPR) In den Sommermonaten donnert und blitzt es fünf Mal so oft wie im Winter. Mehrere 100 Millionen Volt entladen sich - und am nächsten Tag ist es im Haushalt mucksmäuschenstill. Elektrogeräte und vorrangig Telefonanlagen nehmen bei Gewittern oft großen Schaden.

Laut einer aktuellen Meldung von www.sichersparen.de stellt sich dem Versicherungsnehmer nach einem Gewitter immer wieder die gleiche Frage: "Besteht überhaupt Versicherungsschutz gegen direkte Blitzschlag- und vor allem Überspannungsschäden? Und wenn ja, welche Police leistet?"

Im Privathaushalt denkt man zunächst an die Hausrat- und auch Wohngebäudeversicherung. In beiden Verträgen wird Versicherungsschutz gegen die Gefahr "Feuer" geboten. Und jeder, der gegen Feuer versichert ist, genießt automatisch auch Versicherungsschutz für direkte Blitzschäden.

Im Zeitalter des ISDN und des Internets sind sehr viele Haushalte mit Telefonanlagen ausgestattet. Ist die Telefonanlage nun Bestandteil des Hausrats oder aber Gegenstand der Wohngebäudeversicherung? Fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände werden grundsätzlich auch als Gebäudebestandteil angesehen. Diese genießen dann Versicherungsschutz aus der Gebäudeversicherung.

Die im Privathaushalt üblichen Telefonanlagen sind allerdings meist nicht "fest verbunden", sondern werden nur mit wenigen Schrauben an die Wand gehangen. Da sie daher problemlos vom Gebäude zu trennen sind, gelten sie als Bestandteil der Hausratversicherung. In der Praxis empfiehlt sich grundsätzlich eine vorsorgliche und gleichlautende Schadensmeldung bei beiden Versicherern mit der Angabe, dass man den Schaden auch der "XY-Gesellschaft" gemeldet hat.

Weiterführende Informationen zur professionellen Gestaltung von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen unter www.sichersparen.de

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Thomas Orthey
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