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Minijob Grenze liegt bei 520 Euro

(openPR) Streit & Albert GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft 

Heimeranstr.37 

80339 München

 

 

Pressemitteilung 

 

Minijob Grenze liegt bei 520 Euro

Rund 6,7 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob und dürfen damit maximal 520 Euro im Monat verdienen.

Der gesetzliche Mindestlohn der am 01. Juli 2022 bei 10,45 Euro lag, stieg am 01. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Die Verdienstgrenze orientiert sich am Mindestlohn und an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. 

Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wurde somit die Minijob-Grenze am 01. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.

 

Regelung beim Überschreiten der Minijob-Grenze

Wenn das Entgelt des Minijobbers aufgrund geänderter Umstände dauerhaft und regelmäßig die Minijobgrenze übersteigt, ist die Voraussetzung einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr erfüllt. Das bedeutet, dass ab dem Tag, an dem die Grenze überschritten wird, kein Minijob mehr vorliegt. Diese Regelung ergibt sich aus den Geringfügigkeits- Richtlinien.

Zukünftig wird das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen. Eine Minijobberin oder ein Minijobber, darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.

 

Hinweis für Rentnerinnen und Rentner:

Für Rentnerinnen und Rentner gelten im Minijob die gleichen Regeln wie für alle anderen: Sie arbeiten entweder in einem Minijob mit Verdienst-Grenze, bei dem sie im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, oder in einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Die Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze gilt noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. o. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Insofern werden derzeit Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten diskutiert; die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Kontakt:

Streit &Albert GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

Heimeranstr.37

80339 München

Ansprechpartnerin: Tatjana Albert

Tel: +498923542433

info@steuerberaterin-muenchen.com

https://www.steuerberaterin-muenchen.com/

 

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