(openPR) Wer in seinem Businessplan Personal plant, wird sicher auch an Minijobber denken. Damit wäre man also Arbeitgeber. Genauso könnte man natürlich als Selbständiger und Existenzgründer einen Minijob annehmen und sich etwas dazuverdienen.
Der Minijob liegt im Trend. In Deutschland gibt es zwar rund 42,8 Millionen Erwerbstätige, die ihren Arbeitsort in Deutschland haben, aber auch einen steigenden Anteil von Minijob Beschäftigten. Im Bereich der Beschäftigungsverhältnisse unterscheidet man zwischen den typischen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Der Minijob ist dabei atypisch ebenso wie andere Beschäftigungsverhältnisse. Die Lage für Minijobber hat sich durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 geändert, aber dazu später mehr.
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Handelsregister, Unternehmensregister, Bundesanzeiger, Rechtsform, Kleingewerbe? Bei den ganzen Begriffen rund um die Rechtsform und Existenzgründung kann man als Existenzgründer ganz schön ins Schleudern kommen.
businessplan-experte.de zeigt mit exklusiven Grafiken, wie das Ganze zusammenhängt. Denn das Handelsregister ist zwar ein öffentliches Verzeichnis, welches alle Kaufleute und Unternehmen aufführt, die von Rechts wegen einen Eintrag im Handelsregister aufgrund der gewählten Rechtsform machen müssen. Aber es ist eben auch viel mehr.
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Selbstständig machen liegt weiter im Trend. Im Jahr 2014 stieg die Anzahl der Existenzgründungen auf 915.000, das ist ein Plus von 47.000. Der Anstieg kam durch Vollerwerbsgründer zu Stande, deren Zahl sich um 87.000 auf 393.000 Vollerwerbsgründer erhöhte. Die Zahl an Nebenerwerbsgründern ging hingegen auf 522.000 zurück (-40.000). Doch egal aus warum Sie sich selbstständig machen, am Anfang einer erfolgreichen Selbstständigkeit steht eine gute Planung und ein Gründungsleitfaden.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier
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Immer mehr Menschen in Deutschland haben zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Häufig wird neben dem Hauptberuf ein so genannter Minijob ausgeübt. Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht aus Frankfurt am Main.
Als Minijob werden sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die sich in der Gleitzone …
… flexibler Arbeitszeitregelungen „Flexi II“, dass am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, aufgehoben. Arbeitnehmer können nun im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ein Wertguthaben aufbauen, um eine Freistellung bei fortlaufendem Entgelt anzusparen.
Zeitwertkonto und Minijob: Wie funktioniert das?
Für die Finanzierung der Freistellung …
Bochum: Tagsüber studieren, abends kellnern - für viele Studierende sind Job und Studium Alltag. Aber für Studierende, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, gelten besondere versicherungsrechtliche Regelungen, die beachtet werden müssen. Sonst kann aus einem Studierenden leicht ein Beschäftigter werden. Denn wer mehr als geringfügig beschäftigt …
… zu diesem Thema wissen wollten, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Wolfram Koch Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erläutert, was bei der Beschäftigung im Minijob zu beachten ist.
Wann? Am 06.03.2018 um 16:00 Uhr
Wo? Zeche Carl, Wilhelm-Nieswandt-Alle 100, Essen-Altenessen, Konferenzraum Sophie.
Folgende Themen werden …
Was ist eigentlich ein Minijob und was ist bei den Minijobs oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten?
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis liegt zum Einen vor, wenn der Beschäftigte regelmäßig nicht mehr als 400,00 EUR monatlich verdient. Dabei gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Ein solches geringfügiges Beschäftigungsverhältnis …
… Versicherungsmaklerin mit Schwerpunkt für betriebliche Altersvorsorge für langfristig Beschäftigte 400 Euro-Kräfte in Timmendorfer Strand, bietet ein attraktives Versorgungskonzept für geringfügig Beschäftigte und deren Arbeitgeber. „Neelen-versichert“ greift ein Vorsorgekonzept des Vereins Minijobrente e.V. Würzburg auf, der dieses entwickelt und umgesetzt …
Geringfügig Beschäftigte sind oftmals teurer als „normale“ Angestellte
Bielefeld. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte 400-Euro- oder Minijobs, nehmen noch immer zu. Viele Arbeitgeber glauben, damit eine flexible und preiswerte Form der Beschäftigung gefunden zu haben. Doch die Realität sieht anders aus. Mit rund 32 Prozent Lohnzusatzkosten …
… Kontrolle von Zahlungseingängen der Ausgangsrechnungen sowie sonstige mit der kaufmännischen Organisation des Ingenieurbüros zusammenhängende Arbeiten. Die Tätigkeit sollte als geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden.
In einem Nachtrag zum Anstellungsvertrag vereinbarte der Ingenieur mit seiner Partnerin, dass ihr ein Firmenwagen zur privaten Nutzung …
… berücksichtigen erläutert Marcel Radke, Steuerberater und Gesellschafter bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.
Umfangreiche Änderungen ergeben sich im Jahr 2019 auch für Beschäftigungen innerhalb der Gleitzone (sog. Midijobs). Ab dem 01.07.2019 wird die bisherige Gleitzone, in der Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von …
Nach der sozialversicherungsrechtlichen Definition liegt eine geringfügige bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigung (sog. Minijob) dann vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt.
Das Arbeitsrecht selbst unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und geringfügiger Beschäftigung. Entgegen eines landläufig …
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