CDA Kiel: Der Mindestlohn macht den 1. Mai zum Feiertag
(openPR) Nach Ansicht des Kieler CDA-Kreisvorsitzenden Dr. Andreas Ellendt macht die beschlossene Einführung eines Mindestlohns den 1. Mai nach vielen Jahren wieder zu einem richtigen Feiertag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als CDA habe man lange dafür gegen viele Widerstände aus eigener Mutterpartei und Wirtschaft gekämpft. Millionen Beschäftigte erhielten mehr Geld, Ausbeutung und Lohndumping würden verringert, hieß es weiter.
Ellendt betonte, dass es eine große Einigkeit im Arbeitnehmer-Lager gebe: "Wir wollen mehr Rente für Berufsunfähige und Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet haben. Wir wollen gegen den Missbrauch von Werkverträgen kämpfen. Und wir wollen mehr Lohngerechtigkeit in der Leiharbeit und weniger befristete Arbeitsverträge.“
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:CDA Kiel
Dr. Andreas Ellendt
Poeler Weg 10
24107 Kiel
Über das Unternehmen
Die CDA ist eine der Vereinigungen der CDU. In der CDU vertreten wir die Arbeitnehmerinteressen. Wer bei uns mitarbeitet, sollte Mitglied der CDU sein. Das ist aber keine Bedingung. Er darf allerdings nicht einer anderen Partei angehören. Die CDA sucht den Kompromiss, verleugnet aber ihre Grundsätze nicht. Je stärker die CDA ist, um so besser ist das für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen in der CDU. Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „CDA Kiel: Der Mindestlohn macht den 1. Mai zum Feiertag“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.