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Orange Ocean: Sechs Schiffen droht die Insolvenz

Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Insolvenzwelle schlägt beim Emissionshaus Orange Ocean erbarmungslos zu: Gleich über sechs Schiffe wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Nach Angaben von „Fonds professionell“ sind die Schiffe MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Tristan Da Cunha, MS United Tambora, MS United Tronador und MS United Takawangha von der drohenden Pleite betroffen. Orange Ocean hatte die Schiffsfonds in den Jahren 2008 und 2009 emittiert.

mzs Rechtsanwälte vertritt bereits Dutzende Anleger von Fonds des Emissionshauses Orange Ocean. In vielen Fällen konnten bereits erfolgreich Verhandlungen mit den beratenden Banken geführt werden.

Von der anhaltenden Krise der Schifffahrt sind Bulker-Schiffe besonders hart getroffen. Niedrige Charterraten führten zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die nun gleich bei sechs Schiffen von Orange Ocean die Insolvenz zur Folge haben könnten. „Insolvenzen bei Schiffsfonds sind in den vergangenen Monaten leider keine Seltenheit. Aber das ein Emissionshaus und damit auch die Anleger auf einen Schlag so hart getroffen werden, ist schon ungewöhnlich“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte.

Im Fall der Insolvenz droht den betroffenen Anlegern der Totalverlust. Daher empfiehlt Dr. Meschede mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können sich beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. „Unserer Erfahrung nach sind Schiffsfonds häufig als sichere Altersvorsorge angepriesen worden. Eine Kapitalanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann das aber nicht sein“, erklärt der Jurist. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre auch die umfassende Risikoaufklärung.

Ebenso müssen die Anleger nach der Rechtsprechung des BGH über sämtliche Provisionen (kick-backs), die Banken für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, aufgeklärt werden. Das Verschweigen der sog. kick-backs löst ebenfalls den Schadensersatzanspruch aus. Außerdem gelte es noch, die Emissionsprospekte auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu prüfen. „Insgesamt haben Schiffsfonds-Anleger oft gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Dr. Meschede.

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/lp/orange-ocean.html

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