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Insolvenzwelle bei Orange Ocean

Bild: Insolvenzwelle bei Orange Ocean
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Die Krise der Schifffahrt hat das relativ junge Emissionshaus Orange Ocean mit voller Wucht getroffen. Nach Medienberichten wurde über die Frachter MS Lucia, MS Marietta Bolten, MS United Takawangha, MS United Tambora, MS United Tristan Da Cunha und MS United Tronador am Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.



Anleger konnten sich an den Schiffsfonds vorwiegend in den Jahren 2008 und 2009 beteiligen. Nun droht ihnen bei Eintritt der Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Orange Ocean hatte überwiegend in Bulker investiert. Diese wurden aber von der Krise der Schifffahrt besonders getroffen. Wie Fonds professionell berichtet, soll das Emissionshaus die Schiffe auch deutlich zu teuer erworben haben. Unter diesen Bedingungen war es schwierig, die erhofften Renditen einzufahren. Dementsprechend enttäuscht sind die betroffenen Anleger über die Entwicklung ihrer Kapitalanlage.

Sollte es zur Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens kommen, gehen sie möglicherweise komplett leer aus. „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen. Diese bergen neben Chancen auch große Risiken – auch das des Totalverlusts“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Über eben diese Risiken hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung auch aufgeklärt werden müssen. Zu den Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen, erschwerte Handelbarkeit und der Totalverlust. „Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann keine sichere Investition sein. Als solche wurden Schiffsbeteiligungen unserer Erfahrung nach aber oft beworben - eine klassische Falschberatung, die Schadensersatzansprüche auslösen kann“, so Cäsar-Preller.

Neben einer umfassenden Risikoaufklärung gehört zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Offenlegung sämtlicher Provisionen, die für die Vermittlung an die Bank fließen. „Oft wird nur das Agio genannt. Tatsächlich fließen aber oft noch weitere Provisionen, die den Weichkostenanteil der Investition deutlich erhöhen. Auch darüber muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH informiert werden“, betont Cäsar-Preller.

Schließlich gelte es noch die Verkaufsprospekte auf Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt der Angaben zu überprüfen. Liegen hier bereits Fehler vor, kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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