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Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland

14.04.201418:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Immer mehr jagdfreie Grundstücke in Deutschland
Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht, dass auf ihren Flächen gejagt wird
Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht, dass auf ihren Flächen gejagt wird

(openPR) In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Seit Beginn des neuen Jagdjahres 2014/15 1.4.2014 sind in Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. In Bayern waren bereits Anfang 2013 die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tier- und Naturschutzes!



Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Laut der Bürgerinitiative „Zwangsbejagung ade“ haben bundesweit bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. „Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner aus ganz Deutschland vertritt.

Eine aktuelle Dokumentation über jagdfreie Grundstücke und laufende Anträge auf jagdrechtliche Befriedung finden Sie hier:
http://www.zwangsbejagung-ade.de/faelle-von-grundstueckseigentuemern/index.html

Schleswig-Holstein: Die ersten Grundstücke jagdfrei!

Seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 sind auch in Schleswig-Holstein die ersten Grundstücke jagdfrei. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten bereits über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt - und es werden immer mehr.

Das 6,5 Hektar große Grundstück Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt. Das Hofgrundstück ist von einem großen Garten und vielen Anpflanzungen umgeben, daran schließt sich feuchtes Grünland an, wie es in der Küstenregion typisch ist. »Wir haben den Resthof 1994 gekauft und uns auf dem Land niedergelassen, um hier als Freiberufler in Ruhe leben und arbeiten zu können«, berichtet Jutta Reichardt. Die Tierfreunde und Vegetarier renaturierten das Grünland und schufen Biotope: »Wir legten Feldhecken und Gehölze mit Nahrungssträuchern für die Tiere an. Wir ließen einen Teich baggern mit Brutinseln für Wildgänse und Enten und für unsere tierischen Schützlinge.«

Die erste Begegnung mit den Jägern war für die Reichardts ein Schock: »Kurz vor Weihnachten 1995 standen plötzlich zum ersten Mal gut 20 bewaffnete Jäger plus ebenso viele Treiber, die sogar Kinder im Vorschulalter dabei hatten, auf unserem Land direkt hinter dem Hof und begannen wortlos, aber mit Vehemenz, alles, was Beine und Flügel hatte, vor sich her von unserem Hof weg zu treiben. Da die Tiere unseres Tierschutzbestandes solch einen Übergriff aus dem Nichts ebenso wenig erwartet hatten wie wir, herrschte das Chaos und die Angst. Wir riefen sofort die Polizei in der Annahme, diese würde uns vor den Bewaffneten schützen. Wie naiv von uns - und so waren wir als unerfahrene Großstädter umgehend zur Lachnummer der Jagdgesellschaft geworden. Anschließend habe ich mich dann informiert und musste zu meinem Entsetzen feststellen, dass diese Übergriffe Bewaffneter zum Alltag zwangsbejagter Grundbesitzer gehören.«

In den letzten Jahren stellten sich die Jäger während der alljährlichen Treibjagd sogar rund um den Teich auf und schossen die Gänse vom Himmel - ihre Hunde jagten alles, was flugunfähig war - auch die Tierpfleglinge der Reichardts.

Vor einigen Jahren wurde Jutta Reichardt auf die Initiative Zwangsbejagung ade aufmerksam. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2012 stellte sie über ihren Rechtsanwalt einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks. Zunächst sah es so aus, als würde den Reichardts die Befriedung ihres Grundstücks von den Behörden so schwer wie möglich gemacht: Es wurde mit einer Gewissensprüfung gedroht und Gebühren für die Bearbeitung des Antrags in Höhe von 2000 bis 4.000 Euro angekündigt. Doch dann kam es doch anders: Die Gewissensprüfung wurde trotz mehrfacher Ankündigung in diversen Zeitungsartikeln abgesagt und Ende März 2014 kam auf einmal der Bescheid, dass dem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung stattgegeben wurde. Die Kosten: 250 Euro.

Bayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei!

Seit Beginn des Jagdjahres 2014/15 am 1.4.2014 sind die vier Waldgrundstücke von Familie Vilsmaier in Niederbayern offiziell jagdfrei. »Das ging ohne Probleme, die Kosten hierfür waren nur 150 Euro«, berichtet Fred Vilsmaier.

2008 kauften Susanne und Fred Vilsmaier vier Waldgrundstücke in Niederbayern. »Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, dass wir mit diesem Kauf automatisch Zwangsmitglieder der örtlichen Jagdgenossenschaft waren. Da wir uns seit vielen Jahrzehnten für den Tierschutz engagieren, waren wir entsetzt.«

Nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 stellten die Tierfreunde einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung beim Landratsamt in Kelheim. Sie sind überzeugt: »Tiere haben die gleichen Gefühle wie der Mensch und sie können Freude und Leid genauso zum Ausdruck bringen.« Und: »Die heutige Form der Jagd dient ausschließlich der Freude am Töten.«

Rheinland Pfalz: 25 Hektar in Hohenöllen und 2 Hektar in Kusel jagdfrei!

Das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllen-Sulzhof ist seit dem 1. April 2014 offiziell jagdfrei. Auch von weiteren Grundstückseigentümern aus Rheinland-Pfalz wurden die Flächen von der Behörde jagdrechtlich befriedet: Frank Schlimbach aus Kusel freut sich über 2 Hektar jagdfreies Grundstück in der Pfalz.

Margot Scheibe, die vor Jahrzehnten selbst Jägerin gewesen war, ist seit vielen Jahren überzeugte Vegetarierin und Tierschützerin. Mit ihrem gut 25 Hektar großem Grundstück war sie automatisch und gegen ihren Willen Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Das Grundstück ist ein kleines Paradies mit viel Wald, umgeben von einem 50 Jahre alten und insgesamt 5 km langen Zaun, der kein Wildtier davon abhält, hinein- oder herauszuschlüpfen. Sehr zum Unmut der Jäger, welche bei Treibjagden verhindern wollten, dass sich die Tiere hinter den Zaun flüchten. Sogar ein Loch wurde in den Zaun geschnitten.

Margot Scheibe wollte nicht länger hinnehmen müssen, dass Jäger ihr Grundstück betreten und dort Tiere tot schießen. Sie stellte einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen und berief sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012. Mit Bescheid vom 3.3.2014 hat die untere Jagdbehörde dem Antrag von Margot Scheibe stattgegeben - trotz massiven Widerstands der Jägerschaft und ihren zahlreichen Einsprüchen während der öffentlichen Anhörung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Nordrhein-Westfalen: 10 Hektar jagdfrei!

Auch André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland / Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei. Der 39-Jährige ist als Comedian alias »Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp« bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.

Im Herbst 2012 filmte das WDR-Fernsehen eine polizeilich angemeldeten Demonstration des unfreiwilligen Jagdgenossen. Er stellte sich während einer Treibjagd mit einem Schild in der Hand »Keine Jagd auf meinem Grundstück« mitten auf seine eigene Wiese. Vor den Augen der Journalisten musste die Jagdgesellschaft abziehen - ohne dass ein Schuss fiel.

»Gleich nach Bekanntwerden des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Sommer 2012 hatte ich den Antrag auf jagdrechtliche Befriedung meiner Flächen gestellt.« Als das Urteil aus Straßbourg in das Deutsche Jagdgesetz eingeflossen war, ging alles ganz schnell. »Ich musste meine Gewissensgründe schriftlich darlegen, parallel wurden im Beteiligungsverfahren die Träger öffentlicher Belange, wie Forstbehörde, Landwirtschaftskammer, Jagdgenossenschaft und Jagdpächter angehört, dann erhielt ich umgehend den entsprechenden Bescheid.«

Am 7. März 2014 erhielt der 39-jährige Ladberger den Bescheid der Unteren Jagdbehörde des Kreises Steinfurt. In ihrem Schreiben attestiert die Behörde dem Antragsteller, seine Gewissengründe gegen den Jagdbetrieb auf seinem Grundstück glaubhaft dargelegt zu haben. Das Amt hat zudem von dem Sonderrecht Gebrauch gemacht, die Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, also zum Ende des Jagdjahres, jagdfrei zu stellen. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Jagdpachtvertrag läuft noch bis 2018.

»Ich bin überglücklich und erleichtert, dass meine Grundstücke jagdfrei sind«, sagt André Hölscher. Die Behörde hat seine Grundstücke noch vor Ablauf des Jagdpachtvertrages, der noch bis 2018 läuft, zum Ende des Jagdjahres am 31.3.2014 jagdfrei gestellt. Dazu erfolgt die Befriedung ohne weitere Beschränkungen. Der Tierfreund muss die Kosten für die jagdrechtliche Befriedung tragen. Diese belaufen sich laut Bescheid auf allerdings nur auf 115,- Euro.

Wildtiere brauchen Ruhezonen

Entgegen der von den Jagdverbänden verbreiteten Befürchtungen, werde es laut Wildtierschutz Deutschland aufgrund der jagdlichen Befriedung vieler kleinerer Grundstücke wohl kaum zu höheren Wildschäden kommen. »Das Argument höherer Wildschäden war von Anfang vorgeschoben, wohl auch um Gesetzgeber und Behörden hinsichtlich Ihrer Handlungen im Sinne der Jagd zu beeinflussen«, erläutert Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland.

Unmissverständlich erklärte der renommierte Zoologe Prof. Dr. Josef Reichholf im Bayerischen Fernsehen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei längst überfällig: »Für das Wild ist das Urteil gut, weil es da und dort Ruhezonen schafft, die das Wild bei uns dringend braucht.« Ruhezonen könnten die gefürchteten Wildschäden vermindern: »Weniger Jagddruck, mehr Ruhezone, bedeutet für das Wild weniger Energieausgabe. Also muss es weniger Nahrung zu sich nehmen, weil es weniger herumwandern muss.« (»Unser Land« vom 16.11.2012)

In seinem Grundsatzartikel »Warum Jagd? Folgen des Jagens für Menschen, Tiere, Pflanzen und Landschaften« der Zeitschrift TIERethik (2-2013) legt Prof. Dr. Josef H. Reichholf überzeugend dar, weshalb die Regulation von frei lebenden Tierbeständen durch die Jagd nicht funktioniert und auch nicht nötig ist. Vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2012 mit seinen Folgen für das Revierjagdsystem stellt der Zoologe in aller Deutlichkeit fest, dass Jagd in der Kulturlandschaft aus ökologischen Gründen nicht sein muss. Der dichtbesiedelte Kanton Genf (Jagdverbot seit 40 Jahren) und der Schweizerische Nationalpark (Jagdverbot seit 100 Jahren) beweisen laut Reichholf, dass weder im Siedlungsraum der Menschen noch in besonders naturnahen Naturschutzgebieten eine Kontrolle der Bestände durch die Jagd notwendig ist.

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