Klarstellung und Rüge
(openPR) Thema: TK-Verbindungsdaten / Bundesverfassungsgericht
Datum: 02. 03. 2006
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil private Telefon-Verbindungsdaten besonders geschützt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss:
Das Urteil unterstreicht nochmals das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Demnach dürfen Telekommunikations-Daten nur in besonderen Ausnahmefällen beschlagnahmt werden. Das ist eine wichtige Klarstellung.
Das Urteil ist zugleich eine erneute Rüge. Denn wieder einmal hatten Innenpolitiker und Ermittlungsbehörden gegen verbriefte Grund- und Bürgerrechte verstoßen.
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Petra Pau
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende
der Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel: (030) 227 – 710 95
Fax: (030) 227 – 700 95
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