openPR Recherche & Suche
Presseinformation

OTTO STÖBEN informiert - Mietrechtsänderungen

11.04.201913:20 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Cordt Enders, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Cordt Enders, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

(openPR) Seit dem 01.01.2019 ist das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache“ oder auch kurz: Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft.



Das neue Gesetz soll die Rechte der Mieter stärken und sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:


Modernisierungsumlage nur noch 8 %

Bisher war es für den Vermieter möglich, nach Modernisierungsmaßnahmen die Kosten in einer Höhe von 11 % als Mieterhöhung umzulegen. Diese Grenze wurde nun für alle ab dem 01.01.2019 angekündigten Modernisierungen auf 8 % herabgesenkt und zwar nicht nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, sondern bundesweit.


Einführung einer Kappungsgrenze

Für die Umlage der Modernisierungskosten wurde eine Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter festgesetzt. Beträgt die Miete höchstens 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete infolge einer Modernisierungsmaßnahme nur 2 Euro innerhalb von 6 Jahren steigen.
Durch die Kappungsgrenze soll vermieden werden, dass die Miete durch aufwendige Modernisierungen zu stark ansteigt.


Vereinfachtes Verfahren für Modernisierungen bis 10.000 Euro

Für Modernisierungskosten bis zu 10.000 Euro pro Wohnung kann die Mieterhöhung in einem vereinfachten Verfahren berechnet werden. Dies soll vor allem Privatvermieter entlasten. Es werden 30 % der Kosten für den Erhaltungsaufwand abgezogen, der Rest als Modernisierungskosten umgelegt. Nach der Modernisierung gilt eine fünfjährige Sperrfrist für Mieterhöhungen. Ausnahmen in Bezug auf die Sperrfrist gibt es nur bei Modernisierungsmaßnahmen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines Beschlusses von Wohnungseigentümern einer WEG.


Achtung: „Vertreiben“ von Mietern durch Modernisieren wird als Ordnungswidrigkeit geahndet!

Einige Vermieter missbrauchen Modernisierungsmaßnahmen, um unliebsame Mieter gezielt loszuwerden. Dies kann unter bestimmten Umständen in Zukunft als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro bestraft werden.


Änderungen im Rahmen der Mietpreisbremse

Unverändert bleibt es dabei, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Diese Regelung gilt nach wie vor nur in Regionen, für die die sogenannte Mietpreisbremse durch die entsprechende Landesregierung festgelegt wurde.

Allerdings wurden die Auskunftspflichten des Vermieters verschärft: Er muss vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich darüber informieren, ob er sich auf eine der insgesamt vier Ausnahmen der Mietpreisbremse beruft:
• Höhe der Vormiete ein Jahr vor Beendigung des Vormietverhältnisses
• Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses
• Erstmalige Nutzung und Vermietung der Wohnung nach dem 01.10.2014
• Erste Vermietung nach umfassender Modernisierung

Kommt der Vermieter dieser Auskunftspflicht nicht nach, kann nur die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 % verlangt werden. Holt er die Auskunft nach, kann er die Miete erst nach Ablauf einer zweijährigen Sperrfrist erhöhen.

Der Mieter kann mit Einführung des Mietrechtsanpassungsgesetzes einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse einfacher begegnen. Die bisherige Rechtsprechung sah immer die Erhebung einer qualifizierten Rüge durch den Mieter vor. Wenn sich Vermieter auf eine Ausnahme berufen, muss der Mieter nur noch mit einer einfachen Rüge hierauf verweisen. Macht der Vermieter keine Angaben, reicht eine Rüge ohne Begründung. Durch den Mieter können nur Mieten zurückgefordert werden, die nach der Rüge fällig geworden sind.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1045189
 197

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „OTTO STÖBEN informiert - Mietrechtsänderungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von OTTO STÖBEN GmbH

Bild: Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im WohnungsmarktBild: Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im Wohnungsmarkt
Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im Wohnungsmarkt
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 09.11.2020 Am 4. November 2020 wurde der neue Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland durch das Bundeskabinett beschlossen. Sollte der Bundestag diesem Entwurf zustimmen, tritt das Baulandmobilisierungsgesetz voraussichtlich 2021 in Kraft. Dieser Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine sogenannte Umwandlungsbremse vor, welche es Eigentümern von Mietwohnungen erschweren soll, diese in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Umwandlungsbremse soll für alle Gebiete im Bundesgebiet gelten, in denen der…
Bild: Grundschuld versus Hypothek
Grundschuld versus Hypothek
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 30.10.2020 Tipps vom Immobilienprofi Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren. Die wenigsten Bauherren können ihre geplante Immobilie komplett durch Eigenkapital finanzieren. I…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Ausbildung bei OTTO STÖBEN - vielseitig und umfassend
Ausbildung bei OTTO STÖBEN - vielseitig und umfassend
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH vom 10.10.2018 In den Monaten August und September startet in der Regel die Ausbildungszeit für viele junge Menschen - so auch bei der OTTO STÖBEN GmbH. Gleich vier neue Auszubildende verstärken seit diesem Jahr das Team unseres Immobilienunternehmens in der Zentrale sowie im Husumer Außenbüro: Charlott Karoline Zube …
Bild: OTTO STÖBEN eröffnet neues Büro in Schönberg
OTTO STÖBEN eröffnet neues Büro in Schönberg
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH 02.10.2019 Am 10. Oktober 2019 um 9 Uhr ist es soweit: Drei Jahrzehnte nach Eröffnung des ersten Außenbüros in Schleswig-Holstein erweitert die OTTO STÖBEN GmbH ihre Standorte um ein weiteres Büro. Das neue, inzwischen achte Außenbüro befindet sich in Schönberg (Holstein) nahe der Ostseeküste. Bei einem kleinen Sektempfang …
Bild: OTTO STÖBEN begrüßt Claus-Heinrich Hansen als Director International InvestmentBild: OTTO STÖBEN begrüßt Claus-Heinrich Hansen als Director International Investment
OTTO STÖBEN begrüßt Claus-Heinrich Hansen als Director International Investment
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 07.08.2020 Seit dem 1. August verstärkt Claus-Heinrich Hansen das Team der OTTO STÖBEN GmbH in Flensburg. Die nördlichste Region Deutschlands kennt der 53-Jährige wie seine Westentasche. Mit seiner Familie lebt der gebürtige Däne in einem kleinen Dorf in der Nähe von Tondern direkt an der deutsch-dänischen Grenze. Seit …
Die vierte Generation steigt ein
Die vierte Generation steigt ein
OTTO STÖBEN IMMOBILIEN ist ein modernes Unternehmen mit Tradition. Das Unternehmen mit seinen acht Maklerbüros in Schleswig-Holstein verknüpft langjährige Erfahrung im Immobilien-Management stets mit frischen Ideen. Seit nahezu 100 Jahren legt OTTO STÖBEN IMMOBILIEN großen Wert auf die Ausbildung seiner Mitarbeiter, um seinen Kunden eine stets gleichbleibende …
Bild: Generationswechsel an der Spitze der OTTO STÖBEN GmbHBild: Generationswechsel an der Spitze der OTTO STÖBEN GmbH
Generationswechsel an der Spitze der OTTO STÖBEN GmbH
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH vom 29.01.2019 Anfang Januar 2019 übergab der bisherige geschäftsführende Gesellschafter Carsten Stöben das Zepter an seinen Sohn Patrick Stöben. Mit dem 37-Jährigen übernimmt nun inzwischen die 4. Generation der Familie Stöben die Geschäftsführung des Immobilienunternehmens, welches mit der Kieler Zentrale und 7 Regionalbüros …
Bild: OTTO STÖBEN – Spannende Rückschau und erwartungsvoller AusblickBild: OTTO STÖBEN – Spannende Rückschau und erwartungsvoller Ausblick
OTTO STÖBEN – Spannende Rückschau und erwartungsvoller Ausblick
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH vom 18.12.2018 Für die OTTO STÖBEN GmbH neigt sich ein ereignisreiches Jahr 2018 dem Ende entgegen und ein spannendes 2019 liegt vor uns. Das Jahr begann für unser Haus - nach dem Tod unseres Seniors Otto Stöben im Jahre 2016 - mit einer innerbetrieblichen Neuregelung: Nach dem Ausscheiden der Mitgesellschafter Jürgen …
Bild: Immobilienwerte qualifiziert ermitteln
Immobilienwerte qualifiziert ermitteln
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH 05.06.2018 Seit 1988 ist Carsten Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, öffentlich bestellter und vereidigter (ö. b. u. v.) Sachverständiger. Im Rahmen der sich alle fünf Jahre wiederholenden Überprüfung wurde Carsten Stöben bis heute in dieser Funktion stetig wiederbestellt. Ebenso erfüllt …
Bild: Alle Jahre wieder – der OTTO STÖBEN-JahresrückblickBild: Alle Jahre wieder – der OTTO STÖBEN-Jahresrückblick
Alle Jahre wieder – der OTTO STÖBEN-Jahresrückblick
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 18.12.2019 Klima, Brexit, Mietpreisbremse... das sich nun langsam zu Ende neigende Jahr 2019 hatte es in sich. Friday for future kämpft für sinkende CO2-Werte, Brexit-Boris um den Ausstieg aus der EU und Schleswig-Holstein macht Nägel mit Köpfen, indem es am 30. November endlich die Notbremse bei der unsinnigen Mietpreisbremse …
Bild: Nachruf: Otto Stöben – ein einzigartiges Leben für die ImmobilienBild: Nachruf: Otto Stöben – ein einzigartiges Leben für die Immobilien
Nachruf: Otto Stöben – ein einzigartiges Leben für die Immobilien
Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der OTTO STÖBEN GmbH trauern um ihren Seniorchef Herrn Otto Stöben, der am 25. November 2016 im Alter von 87 Jahren in seinem Haus in Altwittenbek verstorben ist. Mit dem Tod Otto Stöbens geht eine 60-jährige Ära gelebter Immobiliengeschichte zu Ende, die 1956 im Kieler Maklerbüro seines Vaters begann. Als dieser …
Bild: OTTO STÖBEN klärt EigentumsverhältnisBild: OTTO STÖBEN klärt Eigentumsverhältnis
OTTO STÖBEN klärt Eigentumsverhältnis
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 29.05.2020 Nach der im Jahre 2018 erfolgten Geschäftsübernahme erwirbt OTTO STÖBEN nun auch die Immobilienanteile der ausgeschiedenen Gesellschafter. Text Der traditionelle Firmensitz in Kiel ist somit nun vollständig im Eigentum der Gesellschafter Patrick und Carsten Stöben. „Damit haben wir unseren Standort in Kiel bestätigt …
Sie lesen gerade: OTTO STÖBEN informiert - Mietrechtsänderungen