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HCI Exclusiv Schiffsfonds II: MS Winona vor der Insolvenz

Bild: HCI Exclusiv Schiffsfonds II: MS Winona vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Über die Schifffahrtgesellschaft des Mehrzweckfrachters MS Winona ist das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Meppen eröffnet worden (Az.: 9 IN 33/14). Das berichte das fondstelegramm am 2. März. Der Dachfonds HCI Exclusiv Schiffsfonds II investierte u.a. in den Frachter MS Winona.



Als Dachfonds investierte der Schiffsfonds HCI Exclusiv Schiffsfonds II in die Zielfonds der Schifffahrtgesellschaften MS Winona, MS Margarethe Green, MS MarChaser und MS Bulk Europe. Anleger des 2004 emittierten Dachfonds wurden allerdings enttäuscht. Laut zweitmarkt.de erhielten sie zum letzten Mal im Jahr 2008 Ausschüttungen. Die drohende Insolvenz des Mehrzweckfrachters MS Winona verbessert ihre Situation nicht.

Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. Zumal es laut fondstelegramm auch schon im Jahr 2010 Bemühungen gab, den Fonds zu sanieren. Anleger hatten dazu frisches Geld investiert.

„Die Krise der Schifffahrt setzt sich momentan unvermindert fort. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Daher kann es für die Anleger klüger sein, jetzt die Reißleine zu ziehen, anstatt weiter auf Besserung zu hoffen“, so Cäsar-Preller. Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen erworben – mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken. „Neben meist langen Laufzeiten oder der erschwerten Handelbarkeit gehört auch das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes dazu. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds als Altersvorsorge in aller Regel nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über diese Risiken informiert werden müssen.

Darüber hinaus hätten die Banken auch sämtliche Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhielt, offenlegen müssen. Nach Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-Backs einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und auch einen Interessenkonflikt der Bank offenbaren. „Möglicherweise hat die Bank aufgrund der Rückvergütungen ihre eigenen Interessen höher gestellt als die Wünsche des Kunden“, erläutert Cäsar-Preller. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Außerdem kommt auch noch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht, wenn der Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig war.

Da in Kürze schon Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht allzu lange warten, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweite geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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