Personengesellschaften haben geringere Steuerlast als Kapitalgesellschaften
(openPR) 12. Juni 2003
Zu der am 11. Juni 2003 veroeffentlichten Studie des Zent rums fuer Europaeische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim zu der Steuerbelastung von Personengesellschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften erklaert der finanzpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Joerg-Otto Spiller:
Mittelstaendische Unternehmen sind die Hauptgewinner der Unternehmenssteuerreform. Diese Aussage wird durch eine neue Untersuchung des Zentrums fuer Europaeische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim erneut bestaetigt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Personengesellschaften sind die steuerlich guenstigere Rechtsform fuer den deutschen Mittelstand. Dies gilt unabhaengig davon, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn voll oder teilweise ausschuettet beziehungsweise einbehaelt.
Die Studie widerlegt damit anders lautende Behauptungen der Opposition, die sie als Trugschluss bezeichnet, der aus der undifferenzierten Gegenueberstellung der fuer Kapitalgesellschaften massgeblichen Koerperschaft- und Gewerbesteuerbelastung von rund 40 Prozent und den fuer Personengesellschaften relevanten progressiven Einkommensteuersaetzen von bis zu 48,5 Prozent entstehen koenne.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Die Ursache fuer die geringere Belastung der Personengesellschaft ist vor allem die im Jahr 2001 neu eingefuehrte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld. Diese nur fuer Personengesellschaften und Einzelunternehmer moegliche Anrechnung reduziert deren Steuerbelastung erheblich. Im Ergebnis wird dadurch der fuer die Personengesellschaft moegliche Belastungsnachteil bei den Steuertarifen ueberkompensiert.
Über das Unternehmen
Im uebrigen ist der Tarif bei den Kapitalgesellschaften pro portional, das heisst er erfasst den gesamten Gewinn mit einheitlich rund 40 Prozent Steuer, waehrend der Einkommensteuer-Tarif bei den Personengesellschaften progressiv ist, das heisst von dem Eingangssatz von rund 20 Prozent an langsam ansteigt. Ausserdem ist bei der Einkommensteuer ein steuerfreier Grundfreibetrag zu beruecksichtigen.
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