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Salamon AG: MS Cape Mondego vor der Insolvenz

Bild: Salamon AG: MS Cape Mondego vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Ein weiterer Schiffsfonds des Salamon AG (SAG) steht scheinbar vor der Insolvenz. Das Amtsgericht Essen hat das Vermögen der Fondsgesellschaft MS Cape Mondego nach Angaben des fondstelegramms unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 165 IN 161/13).

Die Salamon AG emittierte den Fonds SAG 09 MS Cape Mondego im Jahr 2005. Doch auch das Containerschiff geriet in den Strudel der allgemeinen Krise der Schifffahrt, so dass bereits ein Sanierungskonzept für den Fonds erarbeitet und umgesetzt wurde. Die Anleger trugen auch finanziell ihren Teil dazu bei. Dennoch droht jetzt die Insolvenz und den Anlegern dadurch der Totalverlust ihres investierten Geldes.

„Daher sollten die betroffenen Anleger ihre möglichen Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen“, rät Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung erwachsen. Im Rahmen der Anlageberatung muss über sämtliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Investition stehen, aufgeklärt werden. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile oder auch der Totalverlust des investierten Kapitals. „Anteile an Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit allen Risiken. Daher können sie in der Regel auch nicht als sichere Altersvorsorge angepriesen werden“, erläutert Cäsar-Preller.

Darüber hinaus müssen die vermittelnden Banken auch darüber aufklären, ob sie zusätzliche Provisionen erhalten. Nach Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Backs auf einen möglichen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und denen ihres Kunden hinweisen. „Möglicherweise wäre es bei Kenntnis der Kick-Backs erst gar nicht zu der Kaufentscheidung gekommen“, so Cäsar-Preller. Außerdem gelte es zu prüfen, ob bereits der Verkaufsprospekt fehlerhafte Angaben enthalten hat. Möglicherweise wurden die Renditeerwartungen zu positiv und damit auch unrealistisch dargestellt. „Für den Laien ist dies allerdings nur schwer erkennbar“, erklärt Cäsar-Preller.

Der Jurist weiß aus langjähriger Erfahrung, dass es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds zu Fehlern gekommen ist. „Dadurch stehen in vielen Fällen die Chancen gut, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können“, so Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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