(openPR) Grundsätzlich kann nicht von Täuschung durch den Bankberater ausgegangen werden. / Möglichkeit einer Selbstanzeige besteht.
Hamburg, 12.12.2013
Bei den durch die Razzia bei einer deutschen Großbank erneut in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückten sogenannten „Lebensversicherungsmänteln“ kann nicht grundsätzlich von einer Täuschung der Kunden durch den Bankberater ausgegangen werden: „Oftmals wird den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich nahegelegt, für die letztendliche Bewertung noch einen Steuerberater hinzuziehen“, weiß Dr. Thomas Wülfing, Seniorpartner der Rechtsanwaltssozietät Wülfing Zeuner Rechel in Hamburg. „Für den Steuerpflichtigen, dem ein solches Anlageprodukt verkauft wurde, besteht für den Fall, dass es sich tatsächlich um einen vermögensverschleiernden Vermögensverwaltungsvertrag handelt, grundsätzlich die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige“, so der Fachanwalt für Steuerrecht weiter.
Ob ein tatsächlich steuerbegünstigter Versicherungsvertrag vorliegt oder es sich bei einer solchen Vermögensverwaltung um die unzulässige Verschleierung von anfallenden Kapitalerträgen handelt, kann immer nur im Einzelfall festgestellt werden. „Ohne die jeweilige Police samt der zugehörigen Versicherungsbedingungen geprüft zu haben, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen, ob tatsächlich eine steuerprivilegierte Lebensversicherung oder doch eine verschleierte Vermögensverwaltung mit weitgehender wirtschaftlicher Verfügungsgewalt des Kunden vorliegt und damit möglicherweise eine strafbare Steuerhinterziehung gegeben ist.“ Eine solche Prüfung und Bewertung erfordert umfassende steuerrechtliche Expertise. Wülfing rät betroffenen Anlegern, sich umgehend Rechts- und Steuerrat einzuholen.
Deutsche Medien berichteten umfangreich von den in der letzten Woche bei einer deutschen Großbank durchgeführten Razzien von Steuerfahndern und Fiskus-Mitarbeitern an rund 40 Standorten. Hintergrund für die Durchsuchungen war danach, dass die Fahnder hofften, Beweise für Steuerhinterziehungen durch Privatanleger in Millionenhöhe durch den Einsatz von Lebensversicherungsmänteln zu finden, die ein in Italien ansässiger Partnerkonzern der Bank Kunden verkauft haben soll. Bei einem solchen Konstrukt wird unter dem Deckmantel einer grundsätzlich steuerbegünstigten Lebensversicherung ein oftmals hohes Vermögen in Aktien, Fonds und ähnlichen Finanzprodukten angelegt. Durch die Tarnung als steuerprivilegierter Lebensversicherungsvertrag wird versucht, im Rahmen der Vermögensverwaltung anfallende Kapitalerträge nicht zu versteuern. Ähnliche Fälle gab es zuletzt vor gut zwei Jahren, als es um Versicherungsverträge bei einer schweizerischen Großbank ging.











