openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen

09.12.201312:34 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen
Dr. Nina Böttger, Partnerin bei Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater
Dr. Nina Böttger, Partnerin bei Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater

(openPR) Es war so etwas wie der Paukenschlag des Herbstes auf Gesetzgebungsebene: Die Bundesländer planen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Ein heikler Vorschlag, wie sich zügig herausgestellt hat – insbesondere die Inhaber von Familienunternehmen sowie Mittelständler kritisieren den aktuellen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Doch warum ist das so?

„Nach geltendem Recht können bisher nur natürliche Personen, zum Beispiel Angestellte eines Unternehmens, strafrechtlich verfolgt werden. Das Unternehmen selbst ist dagegen von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen. Hier greift bislang ausschließlich das Ordnungswidrigkeitenrecht durch die Verhängung von Geldbußen“, erläutert Dr. Nina Böttger, Partnerin in der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Sozietät Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf. Insbesondere bei Kartellrechtsverstößen können Unternehmen danach heute schon hohe Geldbußen drohen. So hat das Bundeskartellamt im Rahmen der Ermittlungen gegen das „Schienenkartell“ jüngst eine Geldbuße in Höhe von 192 Millionen Euro gegen ThyssenKrupp erhoben.

Mit der Einführung des Unternehmensstrafrechts sollen nun aber auch Vereine und Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, betont die Gründungspartnerin. Die geplanten strafrechtlichen Sanktionen reichten dabei von bloßen Verwarnungen über Geldstrafen, dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Subventionen bis hin zur Liquidation des gesamten Betriebes im Extremfall. Aber auch verhängte Geldstrafen könnten die Existenz von Unternehmen in Zukunft bedrohen.

„Gerade familiengeführte Unternehmen wären von dem neuen Unternehmensstrafrecht in besonderer Weise betroffen, da sowohl die Inhaber als auch die Unternehmen selbst künftig strafrechtlich verfolgt werden könnten“, kommentiert Ulf Marquardt die geplante Neuregelung. Der Rechtsanwalt berät als Associate vor allem im Gesellschaftsrecht und befasst sich aktuell gemeinsam mit Dr. Nina Böttger mit der Einführung des Unternehmensstrafrechts.

Für ihn geht es um die Frage: Wie können sich Familiengesellschaften gegen eine solche Doppelbestrafung nun bestmöglich schützen? „Zumindest das Unternehmen kann einer strafrechtlichen Haftung entgehen. So kann nach der Gesetzesinitiative eine Ahndung von Straftaten unterbleiben, wenn das Unternehmen ‚ausreichende organisatorische oder personelle Maßnahmen’ getroffen hat, um zukünftige Straftaten zu vermeiden“, sagt Ulf Marquardt. Dadurch sollen seiner Ansicht nach verstärkte Anreize zur Bildung und Ausweitung unternehmensinterner Compliance-Systeme geschaffen werden.

Vorbild für das geplante Unternehmensstrafrecht sind unter anderem die USA, in denen eine strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen schon seit längerer Zeit etabliert ist. Auch dort gibt es die Möglichkeit, durch die Schaffung von effektiven Compliance-Systemen die mögliche Strafe für ein Unternehmen zu reduzieren oder eine strafrechtliche Anklage sogar zu vermeiden.

Was sind nun die Konsequenzen aus der neuen Regelung für die Unternehmen in Deutschland, vor allem solche in Familienhand? Für Nina Böttger sollten spätestens mit der Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen insbesondere Familiengesellschaften reagieren, indem „sie proaktive Strafverhinderung und reaktive interne Strafermittlung durch eine angemessene Compliance-Abteilung betreiben.“ Das sei aber leichter gesagt als getan, betont sie: „Dies wird kleinere Familienunternehmen sowie Mittelständler vor besondere Herausforderungen stellen, da diese häufig schon aus wirtschaftlichen Gründen keine großen Compliance-Abteilungen unterhalten können oder wollen. Größere Unternehmen und Konzerne leisten sich hingegen schon seit geraumer Zeit eine umfassende unternehmensinterne Compliance-Arbeit.“

Mit Blick auf die potenziell existenzbedrohenden Sanktionen des geplanten Unternehmensstrafrechts wird es für die kleineren Unternehmen jedoch in Zukunft zwingend erforderlich werden, zumindest grundlegende Compliance-Strukturen ebenso aufzubauen und zu unterhalten, warnt Ulf Marquardt.

Abgesehen von dem Aspekt der Kosten eines effektiven Compliance-Systems stellt sich für die Wirtschaftsrechtsexperten in diesem Zusammenhang auch die Frage nach den Anforderungen an ein internes Kontrollsystem, welches im Sinne eines Straferlasses als angemessen und ausreichend angesehen werden könnte. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs seien die zu treffenden Maßnahmen abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Betriebes und hätten sich an dem Ziel zu orientieren, die Verletzung betriebsbezogener Pflichten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu verhindern. „Im Übrigen begnügt sich die Begründung mit einem Verweis auf die in diesem Zusammenhang entwickelte Rechtsprechung. Diese ist durchaus vielfältig, lässt aber nur in seltenen Fällen einen Rückschluss auf die Erfordernisse für das jeweils betroffene Unternehmen zu“, beschreibt Ulf Marquardt.

Deshalb ist für die Partner und Associates von Austmann & Partner eines klar: „Der Aufbau und die Gestaltung eines innerbetrieblichen Compliance-Systems sollten in enger Abstimmung mit erfahrenen Beratern erfolgen, um bei einer tatsächlichen Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen existenzbedrohenden Sanktionen bestmöglich zu entgehen“, formuliert Dr. Nina Böttger. Dabei steht die Einrichtung einer zentralen Compliance-Abteilung, in der alle Fragestellungen im Zusammenhang mit etwaigen Regelverstößen an einer Stelle im Unternehmen zusammenlaufen, im Vordergrund. Neben Mitarbeiterschulungen sollten besondere Richtlinien und Verhaltensweisen etwa zur Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen vorgegeben werden. Vielfach werden nach dem Vorbild der USA auch unternehmensinterne oder externe Hotlines eingerichtet, bei denen Mitarbeiter die Verletzung von Vorschriften melden können.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 765905
 171

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater

Bild: Gesellschaftsverträge richtig gestalten, Probleme vermeidenBild: Gesellschaftsverträge richtig gestalten, Probleme vermeiden
Gesellschaftsverträge richtig gestalten, Probleme vermeiden
Alles scheint so einfach: Eine zündende Idee, ein paar Freunde als Mitgesellschafter und etwas eigenes und/oder fremdes Startkapital und losgehen kann es mit der eigenen Unternehmung. So oder auf ähnliche Art und Weise sind schon viele inhabergeführte Gesellschaften, bei denen die persönliche Leistung der Mitgesellschafter im Vordergrund steht, entstanden, erläutert Dr. Sorika Pluskat, Partnerin bei der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Sozietät Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf. Sie weist auch auf die unterschi…
Bild: Endlich Klarheit beim Rückzug von der BörseBild: Endlich Klarheit beim Rückzug von der Börse
Endlich Klarheit beim Rückzug von der Börse
In der Praxis erlebten Experten wie Dr. Sorika Pluskat, Partnerin bei der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Sozietät Austmann & Partner Rechtsanwälte Steuerberater aus Düsseldorf, immer wieder, dass es beim Rückzug von börsennotierten Unternehmen in der Vergangenheit zu Problemen kam, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür ungeklärt waren. Das hat sich nun geändert: Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer lang ersehnten Entscheidung vom 8. Oktober 2013 (Az: II ZB 26/12) im Fall des …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Verschärfung des Strafrechts bleibt weit hinter den Vorstellungen der Polizei zurückBild: Verschärfung des Strafrechts bleibt weit hinter den Vorstellungen der Polizei zurück
Verschärfung des Strafrechts bleibt weit hinter den Vorstellungen der Polizei zurück
Die in der vergangenen Woche von der Innenministerkonferenz (IMK) in Hamburg beschlossene Verschärfung des Strafrechts bleibt weit hinter den Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Mecklenburg- Vorpommern zurück. Die IMK hatte am 28.05.10 den vom Bundesinnenminister eingebrachten Vorschlag unterstützt und sich für die Erhöhung des Strafrahmens …
Wirtschaftsrat warnt erneut vor einer Verschärfung der Kreditklemme
Wirtschaftsrat warnt erneut vor einer Verschärfung der Kreditklemme
Stuttgart. Der Landesverband Baden-Württemberg des Wirtschaftsrates warnt erneut vor einer Verschärfung der Kreditklemme im Mittelstand. Dazu erklärt der Landesvorsitzende Dr. Ulrich Zeitel: "Die Umfrage der Handwerkskammer Südbaden in den vergangenen Tagen belegt die Dramatik der derzeitigen Lage. Wenn die Banken die Kreditvergabe nicht rasch verstärken, …
Bild: Jugendschützer lehnen Fortsetzung der Killerspielverbotsdebatte abBild: Jugendschützer lehnen Fortsetzung der Killerspielverbotsdebatte ab
Jugendschützer lehnen Fortsetzung der Killerspielverbotsdebatte ab
… 18-Jährigen in der Geschwister-Scholl-Realschule in Emsdetten laut geworden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hatte in diesem Zusammenhang eine Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Strafrechts angekündigt. Das Ziel: Herstellung, Verbreitung und Kauf von "Killerspielen" sollen künftig bestraft werden. naiin sieht in dem Vorstoß von …
Bild: Eröffnung der Anwaltskanzlei Kutsch in KölnBild: Eröffnung der Anwaltskanzlei Kutsch in Köln
Eröffnung der Anwaltskanzlei Kutsch in Köln
… mit dem renommierten Strafverteidiger Dr. Reinhard Birkenstock in Bürogemeinschaft tätig. Als selbstständiger Rechtsanwalt war er in dieser Zeit hauptsächlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Ab dem 01. Oktober 2008 bietet die Anwaltskanzlei Kutsch juristische Hilfe in allen Bereichen des Strafrechts und des Verkehrsrechts. Mehr Infos unter www.kanzlei-kutsch.de
Graffiti-Schmierereien endlich wirksam bekämpfen - Union mit Gesetzantrag
Graffiti-Schmierereien endlich wirksam bekämpfen - Union mit Gesetzantrag
… gebeten. Trotzdem hat Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode vier Gesetzentwürfe zur besseren Graffiti-Bekämpfung zurückgewiesen. CDU und CSU wollen mit einer maßvollen Verschärfung des Strafrechts Verunstaltung durch Graffiti als als Straftatbestand qualifizieren. Damit werden private und öffentliche Immobilienbesitzer besser vor den erheblichen …
Bild: Haftung und Strafbarkeit für ArzneimittelschädenBild: Haftung und Strafbarkeit für Arzneimittelschäden
Haftung und Strafbarkeit für Arzneimittelschäden
… wieder zeigen Arzneimittelschadensfälle und deren Konsequenzen, dass das Thema Haftung und Strafbarkeit für Arzneimittel hochaktuell ist. Die haftungsrechtliche Relevanz wegen Verschärfungen des Haftungsrechts sowie medienwirksamer Arzneimittelrückrufe sind sogar eher noch gestiegen. FORUM Institut für Management, einer der führenden Konferenz- und Seminaranbieter …
Bild: Was der Brexit für einen deutschen Anwalt für Strafrecht bedeuten kannBild: Was der Brexit für einen deutschen Anwalt für Strafrecht bedeuten kann
Was der Brexit für einen deutschen Anwalt für Strafrecht bedeuten kann
… Brexit für die EU positive Auswirkungen im Bereich Strafrecht haben. Denn während die übrigen Mitgliedsstaaten schon seit einigen Jahren eine Harmonisierung des europäischen Strafrechts anstreben, entpuppte sich das Vereinigte Königreich immer wieder als Querschläger. Indem es sich in seiner Rechtsprechung, zum Beispiel von der EU-weit strengen Orientierung …
Rechtsanwaltskanzlei Stremlau - Strafverteidigung & Rechtsberatung aus Bochum
Rechtsanwaltskanzlei Stremlau - Strafverteidigung & Rechtsberatung aus Bochum
… ist es, eine außergerichtliche, schnelle sowie kostengünstige Lösung der Probleme zu finden. Weitere Leistungen: Arbeits- und Migrationsrecht Neben dem Fachwissen im Bereich des Strafrechts verfügt die Anwältin Inga Stremlau über die nötige Erfahrung im Gebiet des Migrationsrechts. So leistet sie bei migrationsrechtlichen Belangen juristische Hilfe, …
Bild: Unternehmensverkauf in DeutschlandBild: Unternehmensverkauf in Deutschland
Unternehmensverkauf in Deutschland
Neue Branchen im Focus der Investoren in Deutschland – IT-Branche folgt Trend - Unternehmen kaufen Unternehmen Durch die Verschärfung der Mitarbeiter-Suche in der IT-Branche in den letzten Jahren eröffnen sich auch hier neue Trends. Seit einigen Jahren ist gerade in der IT-Branche ein Wachstum der Unternehmen durch den Faktor Mitarbeiter gebremst worden. …
Rechtswissenschaftler aus Japan halten Vorträge an der Saar-Universität
Rechtswissenschaftler aus Japan halten Vorträge an der Saar-Universität
In einer öffentlichen Vortragsveranstaltung beleuchten drei renommierte japanische Rechts-Professoren den Einfluss des deutschen Strafrechts in Japan sowie historische Ereignisse und ihre Auswirkungen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät lädt alle Interessierten zu der Veranstaltung ein, die am Dienstag, dem 19. September 2017, ab 15.15 Uhr auf dem …
Sie lesen gerade: Verschärfung des Strafrechts für Unternehmen