openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Vergleiche bei toxischen Swaps bis 98% möglich

Bild: Vergleiche bei toxischen Swaps bis 98% möglich
Rechtsanwältin Sarah Maler.
Rechtsanwältin Sarah Maler.

(openPR) Doppelter Vertrauensmissbrauch: Erst unfaire Swaps – dann unfaire Vergleiche.

Wenn Banken ein Gespräch mit Kunden damit beginnen, dass sie von der Chancenlosigkeit bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sprechen, ist in der Regel etwas faul. Zumindest, wenn es um Swaps geht.




Vergleichsangebote von Banken einfordern und prüfen lassen!

Seit dem BGH-Grundsatzurteil zu Swapverträgen vom 22.03.2011 (Az. XI ZR 33/10) kassieren Banken zahlreiche Urteile gegen sich. Die Banken häufig werden dazu verurteilt, die Swaps vollständig rückabzuwickeln und die Kunden von den noch drohenden Zahlungen auf den Swap freizustellen. Die Verurteilungen beruhen darauf, dass die Kunden nicht über den sog. anfänglichen negativen Marktwert der Swaps und damit einer unfairen Chancen-Risiko-Verteilung aufgeklärt wurden. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat darin einen schwerwiegenden Interessenkonflikt der beratenden Bank gesehen. "Diese Vorgehensweise hat den Charakter einer heimlichen Selbstbedienung der Bank am Vermögen des Kunden", befanden sogar Stuttgarter Richter, in einem vorinstanzlichen Urteil, und trafen damit die Sache im Kern.

Für die Banken bedeuten diese Urteile nicht nur finanzielle Belastungen, sondern vor allem Vertrauensverlust und Imageschaden.


Kritsch werden, wenn die Bank aktiv das Vergleichsgespräch sucht!

Daher gehen Banken, wie die Deutsche Bank, die UniCredit Bank oder die Landesbanken, jetzt verstärkt auf betroffene Kunden mit Vergleichangeboten zu. Allerdings erhalten nur diejenigen Kunden Angebote, die sich aktiv bei ihrer Bank wegen einer Falschberatung beschwert haben.

Das vermeintliche Entgegenkommen der Banken ist allerdings kühl kalkuliert.

Die Banken kennen die zahlreichen kundenfreundlichen Swapurteile und wissen, dass sie bei einem Urteil den gesamten Schaden aus dem Swap alleine tragen müssen. Schließen sie dagegen einen günstigen Vergleich mit den Kunden reduziert sich unmittelbar der Schaden der Bank.
Bei der Höhe des Vergleichsangebots nutzen die Banken dann die rechtliche Unerfahrenheit ihrer Kunden zum eigenen Vorteil aus.

Scheinbar geläutert von den damaligen Swap-Abschlüssen und angeblich um das Kundenvertrauen wieder zurück zu gewinnen, werden den Kunden Beträge angeboten, die oftmals nur ein Drittel des Schadens kompensieren. Sie missbrauchen damit wieder das Vertrauen ihrer Kunden.


Rechtliche Argumentation der Banken häufig nicht korrekt

Als Begründung für die niedrigen Quoten werden verschiedene Argumente herangezogen. So berufen sich die Banken vielfach auf eine Verjährung der Ansprüche, auf eine Anrechnung von Gewinnen aus anderen Swapverträgen oder auf eine Nichtanwendbarkeit des BGH-Swapurteils und das Prozessrisiko. Derart verunsichert, nehmen viele Kunden die angebotenen Vergleiche an. Sie unterliegen dabei der irrigen Annahme, dass ihnen die Bank mit diesem Angebot großzügig entgegengekommen sei, um die zerrüttete Kundenbeziehungen wieder auf ein neues Fundament zu stellen.

Unerwähnt bleibt, dass die Verjährung nicht in jedem Fall abgelaufen ist. Insbesondere dann nicht, soweit der Bank nicht der Nachweis gelingt, dass sie nicht wusste, dass sie über Interessenkonflikte aufzuklären hat. Dies ist aber ein seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsgrundsatz. Verschiedene Gerichte haben daher bereits Schadensersatzansprüche trotz des Einwands der Verjährung zugesprochen.


Gewinnanrechnung aus Vorgeschäften kann schaden

Gleichfalls sollten sich Kunden nicht auf eine Anrechnung von Gewinnen aus Vorgeschäften einlassen. Aus rechtlicher Sicht besteht hierzu keine Veranlassung. Dieser Einwand dient lediglich dazu den Schaden kleinzurechnen und die Bank finanziell zu entlasten.

Auch der Einwand der Banken, wonach die BGH-Rechtsprechung lediglich zu einem bestimmten Swapvertrag ergangen ist und nicht auf andere Swapverträge übertragbar sei, ist nicht korrekt. Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung besteht kein Zweifel daran, dass das BGH-Swapurteil selbstverständlich auf sämtliche Swapverträge Anwendung findet.
Die Banken wissen zudem, dass sie Vergleichquoten bis zu 98 % rechnen müssen, sobald eine auf Swapverträge spezialisierte Kanzlei mit der Vertretung des Kunden beauftragt ist.
Bankkunden, die einen Schaden mit Swapverträgen erlitten haben, sollten daher nicht vorschnell Vergleichsangebote der Banken annehmen, sondern diese kritisch hinterfragen.

Mehr Informationen: www.roessner.de/swaps-derivate

Rechtsanwältin Sarah Mahler

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 764588
 609

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Vergleiche bei toxischen Swaps bis 98% möglich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rössner Rechtsanwälte

Bild: BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksamBild: BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam
BGH Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 - Darlehensgebühr in Bausparverträgen unwirksam
Die Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall, die in den Vorinstanzen vor dem LG Heilbronn mit Urteil vom 21. Mai 2015, Az. Bi 6 O 50/15, und dem OLG Stuttgart mit Urteil vom 19. November 2015, Az. 2 U 75/15, zunächst erfolglos geblieben war, obsiegte vor dem BGH. Dieser erklärte die mit Beginn der Auszahlung des Bauspardarlehens in Höhe von 2 Prozent des Bauspardarlehens fällige und dem Bauspardarlehen zugeschlagene "Darlehensgebühr" mit Urteil vom 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 für unwirksam, da sie den Ku…
Bild: BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei BauspardarlehenBild: BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
BGH verhandelt am 08.11.2016 zur Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen
Die Bausparkassen verlangten bis vor wenigen Jahren mit Beginn der Darlehensauszahlung eine sog. Darlehensgebühr, deren Höhe in der Regel 2 % des Bauspardarlehens betrug und diesem hinzugerechnet wurde. Diese Darlehensgebühr führte an den für den Firmensitz der Bausparkassen zuständigen Amtsgerichten zu einer Klageflut. Nun wird der BGH zunächst in den Verfahren XI ZR 477/15 und XI ZR 552/15 über die Rechtmäßigkeit der Darlehensgebühr entscheiden, in denen vorinstanzlich nur die Kläger des Verfahrens XI 477/15 vor dem Amtsgericht Ludwigsbur…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kommunen: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem BundesgerichtshofBild: Kommunen: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem Bundesgerichtshof
Kommunen: Erster kommunaler Swap-Fall vor dem Bundesgerichtshof
… zu erwartende Urteil wird wegweisend für die weiteren, beim Bundesgerichtshof liegenden Fälle anderer Kommunen, sein. Hintergrund: Verschiedene Banken haben unterschiedliche Swaps an gänzlich unterschiedliche Kundenkreise verkauft. Die Palette der Geschädigten durch Swaps umfasst Privatanleger, vermögende Privatkunden, institutionelle Kunden, kleine …
Bild: BGH stärkt Rechte von geschädigten Swap-AnlegernBild: BGH stärkt Rechte von geschädigten Swap-Anlegern
BGH stärkt Rechte von geschädigten Swap-Anlegern
Der BGH hat sich erstmals mit Swaps befasst, die von der ehemaligen WestLB an eine Kommune empfohlen wurden. Trotz Rückgabe an das OLG sieht Rechtswanwalt Peter A. Gundermann den Ansatz der BGH-Entscheidung, der die Rechte von Bankkunden stärkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.04.2015, XI ZR 378/13 seine sog. Interessenkollisionsrechtsprechung, …
Bild: Griechische Staatsfinanzen und private Anleger durch Cross-Currency-Swaps höchst gefährdetBild: Griechische Staatsfinanzen und private Anleger durch Cross-Currency-Swaps höchst gefährdet
Griechische Staatsfinanzen und private Anleger durch Cross-Currency-Swaps höchst gefährdet
Bremen/Hamburg, 29. April 2010. Die aktuelle Haushaltskrise in Griechenland wirft erneut ein Schlaglicht auf Cross-Currency-Swaps. Mit diesem höchst risikoreichen Finanzprodukt haben viele Anleger nicht nur ihr eingesetztes Kapital, sondern darüber hinaus ihr gesamtes Vermögen verloren. Das Derivat rückt gegenwärtig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, …
Harvest-Swap-Urteil lässt Zertifikat-Geschädigte hoffen
Harvest-Swap-Urteil lässt Zertifikat-Geschädigte hoffen
Mit höchst komplizierten Balanced-Currency-Harvest-Swaps haben Anleger der Deutschen Bank hohe Verluste hinnehmen müssen. Nach dem Entscheid des BGH in Sachen Spread-Ladder-Swaps war klar, dass auch Anlegern in Balanced-Currency-Harvest-Swaps grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen werden musste. Dies hat das LG Köln jetzt getan, weil Harvest-Anleger …
Zentralbank der Zentralbanken tätigt immer mehr Gold Swaps
Zentralbank der Zentralbanken tätigt immer mehr Gold Swaps
Gold Swaps im großen Stil – Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) tätigt laut einer Meldung Goldgeschäfte in Rekordhöhe. 570 Tonnen Gold sollen im Oktober gegen Bares geliehen worden sein. Laut dem Gold Anti-Trust Committee GATA soll die BIZ im Oktober ihre Geschäfte mit Gold-Swaps massiv ausgebaut haben. Hierzu stellt das kritische Komitee …
Bild: Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-VerfahrenBild: Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-Verfahren
Deutsche Bank: Berufungsrücknahme im Harvest-Swap-Verfahren
… die BGH-Swap-Rechtsprechung (Az. XI ZR 33/10) berufen. Das Wuppertaler Urteil fußte auf dem Aufklärungsversäumnis der Bank über den anfänglichen negativen Marktwert des angebotenen Harvest Swaps. Die Deutsche Bank hat im Laufe des Verfahrens eingestanden, dass der anfängliche negative Marktwert des Swaps etwa € 40.000 betragen hat. Der anfängliche negative …
Auswirkungen von negativen Zinsen auf Swaps und Darlehen
Auswirkungen von negativen Zinsen auf Swaps und Darlehen
… Kapitalmarktrecht und bei RÖSSNER Rechtsanwälte intensiv mit den Auswirkungen zu niedriger oder gar negativer Zinsen auf die unterschiedlichsten Finanzmarktprodukte wie Swaps oder Darlehensverträge befasst. Morlin: "Die juristischen Konsequenzen negativer Zinssätze auf Finanzprodukte sind wenig erforscht. Insbesondere Vertragsparteien von Darlehen, Swaps …
Deutsche Bank erneut zu Schadenersatzzahlungen verurteilt
Deutsche Bank erneut zu Schadenersatzzahlungen verurteilt
… Swap-Geschäften zu leisten hat. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Urteil die Vergleichsbereitschaft der Banken deutlich erhöhen dürfte. Wir haben bislang bereits einige Vergleiche mit deutschen Großbanken wegen dieser Produkte abschließen können“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding. Von diesen positiven Entwicklungen werden nach Ansicht von PIA jedoch …
Bild: Schlussverkauf zum Jahresende? Swaps der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) Vorsicht bei VergleichsangebotenBild: Schlussverkauf zum Jahresende? Swaps der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) Vorsicht bei Vergleichsangeboten
Schlussverkauf zum Jahresende? Swaps der LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) Vorsicht bei Vergleichsangeboten
… kam nicht zur Sprache. Verstanden hat die Produkte niemand und die Gefahr, die den Produkten eigen ist, konnten nicht erkannt werden. Dass die LBBW jetzt „billige Vergleiche“ anbietet und sich so günstig aus dem Geschäft schleichen will, unterstreicht den Verdacht, dass die Bank sehr wohl weiß, welche Schadensersatzansprüche ihr blühen. Jeder, dem …
Bild: Freiwillige Vergleichsangebote von Banken - Checkliste zum Erkennen schädlicher Swaps entwickeltBild: Freiwillige Vergleichsangebote von Banken - Checkliste zum Erkennen schädlicher Swaps entwickelt
Freiwillige Vergleichsangebote von Banken - Checkliste zum Erkennen schädlicher Swaps entwickelt
Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bietet aktuell wieder Swap-Geschädigten Vergleiche an. Dabei stellt die Bank dar, dass potentielle Schadensersatzklagen von Geschädigten keinen Erfolg versprechen. Das Gegenteil allerdings ist der Fall, denn die Rechtsprechung in Deutschland entwickelt sich sehr positiv für Geschädigte toxischer Derivate. Hintergrund …
Sie lesen gerade: Vergleiche bei toxischen Swaps bis 98% möglich