(openPR) 3 x K = wie Küche, Kinder, Konto... über 40 Prozent aller Mütter kehren nach der Familiengründung nicht ins Berufsleben zurück. Sie sollten sich aber trotzdem um ihre Altersvorsorge kümmern!
Wie sich Mütter und Hausfrauen eine Altersvorsorge, ohne selbst einzuzahlen, aufbauen können: Viele Frauen sind finanziell von ihrem Ehemann abhängig, auch wenn Werbung und Film uns etwas anderes suggerieren wollen.
Vor allem Mütter, die nach der Familiengründung längere Zeit zu Hause bleiben oder dauerhaft keiner bezahlten Arbeit nachgehen, können im Alter schnell zum Sozialfall werden. Die Ehe zerbricht, und die Frau steht ohne ausreichende Absicherung auf sich selbst gestellt, alleine da. Frauen ohne eigenes Einkommen sollten sich deshalb um eine vom Ehemann unabhängige Altersvorsorge kümmern.
Vom Staat fast 400 Euro
Es weiß kaum jemand, dass viele Hausfrauen für das Alter vorsorgen können, ohne selbst etwas einzuzahlen. Möglich macht es die staatlich geförderte Riester-Rente. Ist der Ehemann als Angestellter, Landwirt, Beamter oder Berufssoldat förderberechtigt, kann die Frau einen eigenen Vertrag, ohne dafür Beiträge zu zahlen, abschließen.
Die staatliche Förderung, welche dem Riester-Konto der Frau dann gutgeschrieben wird, summiert sich mit den Jahren zu einem recht ansehnlichen Betrag. So erhält eine Mutter mit zwei Kindern beispielsweise in den Jahren 2006 und 2007 jeweils 390 Euro jährlich, ab 2008 bekommt sie sogar 524 Euro aufs Riester-Konto überwiesen.
Damit die Hausfrauen diese Riester-Zulagen bekommen, muss der Ehegatte allerdings selbst riesterversichert sein. Zahlt er jedoch weniger als den so genannten Mindesteigenbetrag (§ 86 EStG) ein, kann die Frau die staatliche Förderung nicht in voller Höhe ausschöpfen.
Der Mindesteigenanteil beträgt 2006 und 2007 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent vom Bruttovorjahresverdienst des Mannes, wobei alle Riester-Zulagen, welche die Familie bekommt, mitgerechnet werden. Bei einer vierköpfigen Familie sind das vier: jeweils eine für Frau und Mann (die so genannte Grundzulage)und jeweils eine für jedes Kind (Kinderzulage).
Perfekt ist "Riester" für Hausfrauen auch deshalb, weil spätere Auszahlungen nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden.
Zum Vergleich: Schließt eine Frau eine normale Rentenversicherung ab, deren monatliche Auszahlung über der Freigrenze von 350 Euro liegt, erlischt die Familienversicherung und sie muss eigene Kassenbeiträge abführen. Der Mindestbeitrag liegt dafür je nach Kasse um 115 Euro.
Umwege zum Geld
Auch geschiedene, ledige oder mit einem Selbstständigen verheiratete Frauen können sich mit Hilfe der Riesterrente eine kostenfreie Altersvorsorge aufbauen. Nimmt die Frau einen 400-Euro-Job an, kann sie auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht verzichten und erhält somit dann die staatlichen Riester-Zulagen. Eine wichtige Ausnahme gilt auch für Mütter in Elternzeit: Sie sind generell „zulagenberechtigt“, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist.
Quelle: Hörzu Ratgeber
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