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Paukenschlag des BAG – Langfristige Leiharbeit illegal?

12.08.201313:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Paukenschlag des BAG – Langfristige Leiharbeit illegal?
Dr. Arno Frings - Fachanwalt Arbeitsrecht - Orrick, Herrington & Sutcliffe
Dr. Arno Frings - Fachanwalt Arbeitsrecht - Orrick, Herrington & Sutcliffe

(openPR) Der kontinuierliche Einsatz von Leiharbeitnehmern ist für viele Unternehmen ein wichtiger Baustein der Unternehmensstrategie. Damit könnte es jedoch bald vorbei sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Beschluss vom 11. Juli 2013 erstmals den unbefristeten Einsatz von Leiharbeitern als rechtswidrig gewertet (BAG, Beschluss vom 11.7.2013 – 7 ABR 91/11). Hieraus ergeben sich zahlreiche Fragen für die Praxis: Ist der für viele deutsche Unternehmen unerlässliche kontinuierliche Einsatz von Leiharbeitnehmern künftig noch möglich? Worauf müssen sich Arbeitgeber einstellen? Welche Risiken bringt der langfristige Einsatz von Leiharbeitern mit sich? Im Folgenden fassen wir die Auswirkungen der Entscheidung zusammen und geben Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis.

Erfahren Sie Details unter:
http://de.orrick.com/DE/Media/News/Documents/NewsalertArbR72013.pdf

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