openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund

Bild: Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund
Sonja Reiff geb. Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt
Sonja Reiff geb. Prothmann, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt

(openPR) Direktionsrecht des Arbeitgebers - BAG ändert seine Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Frankfurt, 11. November 2013 - Häufig ein Grund für Verärgerung: die Versetzung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einen Arbeitsplatz an einem anderen Standort. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen. Billigem Ermessen entspricht eine Anweisung des Arbeitgebers dann, wenn sie nicht willkürlich ist und die Interessen des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen wurden. Zudem muss die Weisung des Arbeitsgebers in den Grenzen des Arbeitsvertrages, von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Entspricht die Versetzung zwar den vertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben, entspricht jedoch nicht billigem Ermessen und verweigert der Arbeitnehmer daraufhin die Aufnahme der Arbeit am neuen Standort, so war dies für die Arbeitsgerichte in der Vergangenheit in der Regel kein gültiger Kündigungsgrund. Schließlich war die Ermessensausübung des Arbeitsgebers fehlerhaft. Ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt diese Rechtsauffassung nun in Frage. "Die vorliegende Entscheidung des BAG hat erhebliche Konsequenzen für die Praxis", erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin in der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin in Frankfurt am Main.

Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 22.02.2012, 5 AZR 249/11 entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Direktionsrechtes des Arbeitgebers nicht einfach hinwegsetzten darf, sondern an diese vorläufig gebunden sei. Stattdessen müsse der Arbeitnehmer die Unverbindlichkeit und Unbilligkeit der Arbeitsanweisung gerichtlich überprüfen lassen. Erst wenn eine rechtskräftige Entscheidung der Gerichte vorliegt, darf der Arbeitnehmer die unbillig geforderte Leistung verweigern.

"Das führt dazu, dass Arbeitnehmer grundsätzlich erst einmal den Weisungen des Arbeitgebers folgen müssen, auch wenn diese nicht billigem Ermessen entsprechen", erklärt Rechtsanwältin Sonja Reiff. "Der Arbeitsnehmer ist nun gezwungen, ein gerichtliches Verfahren und notfalls auch ein vorgeschaltetes gerichtliches Eilverfahren einzuleiten, um die Wirksamkeit der arbeitgeberseitigen Weisung überprüfen zu lassen. Macht er dies nicht und kommt der unbilligen Weisung nicht nach, dann besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht und diese von einem Arbeitsgericht aufgrund der aktuellen BAG-Entscheidung als wirksam erachtet wird."

Nach Ansicht von Rechtsanwältin Sonja Reiff sei im Moment noch nicht klar, ob es sich bei der BAG-Entscheidung vom 22.02.2012 um einen Ausrutscher handelt oder tatsächlich um eine langfristige Änderung der Rechtsprechung. Solange dies nicht geklärt ist, sollten sich Arbeitnehmer vorsichtshalber zuerst an die Weisungen des Arbeitgebers halten und diese im Zweifel gerichtlich überprüfen lassen.

Ausführlicher beschreibt Rechtsanwältin Sonja Reiff das Urteil zum Direktionsrecht des Arbeitgebers in ihrem Blog zum Arbeitsrecht unter:

http://www.arbeitsrecht-frankfurt.info/direktionsrecht-arbeitgeber-kuendigung-rechtsprechung/

Über Sonja Reiff, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt

Sonja Reiff ist Partnerin in die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Fragestellungen wie Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Elternzeit, Mutterschutz oder Urlaub. Anwältin Sonja Reiff ist regelmäßig als Rechtsexpertin im Radio zu hören, z.B. beim Hessischen Rundfunk. Schwerpunkte der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

Weitere Informationen zu Rechtsanwältin Sonja Reiff:

http://www.schmidt-kollegen.com/rechtsanwaelte/sonja-reiff.html

Tag-It: Direktionsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Einsatzort, Urteil BAG, Bundesarbeitsgericht, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Anwalt Arbeitsrecht Frankfurt, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 760151
 734

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt

Bild: Das BehindertentestamentBild: Das Behindertentestament
Das Behindertentestament
Sozialhilfeträger können bei erfolgten Sozialleistungen auf das Erbe, das Vermächtnis und den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes zugreifen. Notarin Bettina Schmidt erläutert Testamentsgestaltungen. Frankfurt, 16. November 2015 - Haben Eltern ein behindertes Kind, so ist es ihnen besonders wichtig, dass dieses auch über ihren Tod hinaus versorgt sein wird und das Familienvermögen nicht vom Sozialhilfeträger verwertet wird. In einem aktuellen Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt,…
Bild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche StellungBild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Rechtsanwältin Sonja Reiff zu den Auswirkungen in der Praxis und zum Geschäftsführerdienstvertrag Frankfurt, 5. November 2015 - Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Fremd-Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Der anzunehmende Rechtsstatus ist jedoch im Detail entscheidend bei der Beurteilung, welche Ansprüche und Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Gesellschaft bestehen und häufig Anlass für gerichtliche Auseinanderset…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Ist die Kündigung ehemaliger Stasi-Mitarbeitern bei der Jahn-Behörde eine Lösung?Bild: Ist die Kündigung ehemaliger Stasi-Mitarbeitern bei der Jahn-Behörde eine Lösung?
Ist die Kündigung ehemaliger Stasi-Mitarbeitern bei der Jahn-Behörde eine Lösung?
… bei der Jahn-Behörde „faktisch unkündbar“ seien. Was bedeutet das arbeitsrechtlich? Grundsätzlich kann den Mitarbeitern natürlich gekündigt werden. Der Arbeitgeber braucht aber einen Kündigungsgrund. Auf die ehemalige Stasimitarbeit wird die Jahnbehörde die Kündigung nicht stützen können, da diese dem Arbeitgeber seit langem bekannt war. Andere Kündigungsgründe …
Kündigung einer "altgedienten" Mitarbeiterin wegen Krankheit - Arbeitsrecht
Kündigung einer "altgedienten" Mitarbeiterin wegen Krankheit - Arbeitsrecht
… können nur Sittenwidrigkeit oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Findet das KSchG hingegen Anwendung, muss dem Arbeitgeber ein Kündigungsgrund zur Seite stehen, damit eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein kann. Im Bereich der ordentlichen Kündigung, d.h. einer Kündigung mit Kündigungsfrist, kommen hierfür …
Bild: Außerordentliche Kündigung - Ankündigung von Arbeitsverweigerung reichtBild: Außerordentliche Kündigung - Ankündigung von Arbeitsverweigerung reicht
Außerordentliche Kündigung - Ankündigung von Arbeitsverweigerung reicht
… veröffentlichten Entscheidung aus Oktober des vergangenen Jahres unter Betonung der Zukunftsbezogenheit des Kündigungsrechts klargestellt, dass auch die ernsthafte Ankündigung einer Arbeitsverweigerung durch den Arbeitnehmer ein hinreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein kann (LAG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2007, …
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
… nach sich ziehen können z.B.:eigenmächtiger Urlaubsantrittwiederholte UnpünktlichkeitWeigerung, Überstunden zu leisten trotz (tarif-)vertraglicher Verpflichtung hierzuArbeitsverweigerung (grundlos)Verletzen von  VerschwiegenheitsverpflichtungDatenschutzverstoß etc.Verstöße gegen die betriebliche OrdnungAuch die nachhaltige Störung des innerbetrieblichen …
Bild: Wann verstoßen Whistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?Bild: Wann verstoßen Whistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?
Wann verstoßen Whistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?
… ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2.7.2001, 1 BvR 2049/00) hierzu einige Grundsätze aufgestellt: In der Regel kann eine Strafanzeige des Arbeitnehmers nicht als Kündigungsgrund herhalten. Wenn der Arbeitnehmer bei dieser Anzeige allerdings wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben macht, kann dem Arbeitnehmer dennoch gekündigt werden. Doch …
Bild: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse?Bild: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse?
… werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet. Gewarnt werden muss aber vor eigenmächtigem Handeln. Insbesondere die unbegründete Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung und unter Umstände sogar zu einer Kündigung führen. Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma …
Bild: Kündigung während Krankheitsfall – Erkrankung darf nicht der Anlass seinBild: Kündigung während Krankheitsfall – Erkrankung darf nicht der Anlass sein
Kündigung während Krankheitsfall – Erkrankung darf nicht der Anlass sein
… weil der Arbeitgeber die Erkrankung zum Anlass genommen habe, die Kündigung auszusprechen. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied jedoch anders. Die Kündigung sei wegen der Arbeitsverweigerung erfolgt. Die Erkrankung sei also nicht der Anlass der Kündigung gewesen, zumal die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar nicht vorlag. …
Bild: Wann verstoßen Wistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?Bild: Wann verstoßen Wistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?
Wann verstoßen Wistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten?
… ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2.7.2001, 1 BvR 2049/00) hierzu einige Grundsätze aufgestellt: In der Regel kann eine Strafanzeige des Arbeitnehmers nicht als Kündigungsgrund herhalten. Wenn der Arbeitnehmer bei dieser Anzeige allerdings wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben macht, kann dem Arbeitnehmer dennoch gekündigt werden. Doch …
Bild: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen SchikanenBild: Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen Schikanen
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen Schikanen
… werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet. Gewarnt werden muss aber vor eigenmächtigem Handeln. Insbesondere die unbegründete Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung und unter Umständen sogar zu einer Kündigung führen. Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma …
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt - Arbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gerechtfertigt - Arbeitsrecht
… Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 17.10.2013 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, dass ein Arbeitnehmer bei beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden kann und ein Irrtum in Bezug auf sein Verweigerungsrecht zu seinen Lasten geht (Az.: 5 Sa 111/13). Hier war der …
Sie lesen gerade: Arbeitsverweigerung bei Versetzung als Kündigungsgrund