openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Das Behindertentestament

16.11.201514:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Das Behindertentestament
Bettina Schmidt zum Behindertentestament, Notar Erbrecht, Notar Frankfurt
Bettina Schmidt zum Behindertentestament, Notar Erbrecht, Notar Frankfurt

(openPR) Sozialhilfeträger können bei erfolgten Sozialleistungen auf das Erbe, das Vermächtnis und den Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes zugreifen. Notarin Bettina Schmidt erläutert Testamentsgestaltungen.

Frankfurt, 16. November 2015 - Haben Eltern ein behindertes Kind, so ist es ihnen besonders wichtig, dass dieses auch über ihren Tod hinaus versorgt sein wird und das Familienvermögen nicht vom Sozialhilfeträger verwertet wird. In einem aktuellen Fachbeitrag auf der Homepage der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt, greift Notarin Bettina Schmidt dieses Thema auf und stellt dar, wie ein Behindertentestament gestaltet werden kann, um die Ziele der Eltern zu erreichen.

Muss ein behindertes Kind im erheblichen Umfang Sozialleistungen beziehen, so kann der Sozialhilfeträger den Erbteil des Kindes kraft Gesetzes auf sich überleiten und diesen verwerten. Gleiches gilt für den Pflichtteilsanspruch des Kindes. Setzen die Eltern in einem Testament daher das Kind nur als ihren Erben ein oder belassen es sogar bei der gesetzlichen Erbfolge, so kommt dies lediglich dem Sozialhilfeträger zugute, der das Familienvermögen verwerten kann.

Es gibt jedoch Testamentsgestaltungen, die diesen Zugriff verhindern können. Eine mögliche Gestaltungsvariante ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament der Eltern, in dem das behinderte Kind jedoch nur als Vorerbe eingesetzt wird. Wichtig ist, dass der dem Behinderten durch Testament zugewendete Erbteil stets mindestens die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils entspricht. Als Nacherben des behinderten Kindes kommen der länger lebende Ehegatte, Kinder des Behinderten und/oder seine Geschwister in Betracht.

Die Vor- und Nacherbschaft muss mit einer Dauertestamentsvollstreckung flankiert werden, wobei der Testamentsvollstrecker angewiesen wird, dem Behinderten stets nur Geld- oder Sachleistungen aus dem Erbteil in dem Umfang zuzuwenden, so dass der Sozialhilfeträger nicht zugreifen kann.

Diese Testamentsgestaltung verhindert, dass der Sozialhilfeträger auf das Erbe zugreifen kann und gewährleisten gleichzeitig, dass das Kind aus der Erbmasse dauerhaft versorgt wird.
Eine solche Gestaltung eines Behindertentestaments ist sogar durch den Bundesgerichtshof anerkannt und stellt gerade keinen Gestaltungsmissbrauch der Eltern dar. Da es allerdings unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Behindertentestaments gibt und dieses auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen ist, rät Notarin Bettina Schmidt zu einer ausführlichen Beratung beim Notar.

Link zum ausführlichen Fachartikel:
http://www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/erbrecht/370-das-behindertentestament.html

Über Notarin Bettina Schmidt

Bettina Schmidt ist in Frankfurt als Notarin bestellt und unterstützt Mandanten von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften. Hierbei bringt sie auch ihre langjährige juristische Erfahrung als Rechtsanwältin mit ein.

Als Notar in Frankfurt (http://www.schmidt-kollegen.com/notar-frankfurt.html) bietet Notarin Schmidt sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unter anderem im Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Familienrecht und bei klassische Treuhandtätigkeiten.

Weitere Informationen und Blog von Notarin Bettina Schmidt:
http://www.notar-frankfurt-am-main.de

Tag-IT: Behindertentestament, Testament, Behinderter, Testamentsvollstreckung, Erbe, Pflichtteil, Erbrecht, Notar Frankfurt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 879670
 829

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Das Behindertentestament“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt

Bild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche StellungBild: Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Der Fremd-Geschäftsführer und seine arbeitsrechtliche Stellung
Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Rechtsanwältin Sonja Reiff zu den Auswirkungen in der Praxis und zum Geschäftsführerdienstvertrag Frankfurt, 5. November 2015 - Die Rechtsprechung ist sich bei der Beurteilung des Fremd-Geschäftsführers als Arbeitnehmer uneins. Der anzunehmende Rechtsstatus ist jedoch im Detail entscheidend bei der Beurteilung, welche Ansprüche und Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber bzw. der Gesellschaft bestehen und häufig Anlass für gerichtliche Auseinanderset…
Bild: Weshalb der Notar den Verkäufer einer Immobilie nach seinem Güterstand fragen mussBild: Weshalb der Notar den Verkäufer einer Immobilie nach seinem Güterstand fragen muss
Weshalb der Notar den Verkäufer einer Immobilie nach seinem Güterstand fragen muss
Frankfurt, 15. September 2015 - Beim Verkauf von Immobilien oder Grundstücken durch Verheiratete kann der Güterstand der Eheleute entscheidend für die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages sein. Daher fragt der Notar in der Regel bereits beim Entwurf des Kaufvertrages nach dem Güterstand. In der Praxis führt diese Frage jedoch oft zu Verwunderung. Und nicht selten ist der Verkäufer bzw. die Verkäuferin der Immobilie sich des eigenen Güterstandes gar nicht bewusst. Warum der Notar den Verkäufer einer Immobilie nach seinem Güterstand fragen muss, …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Behindertentestament - Vermögenssicherung für Menschen mit BehinderungBild: Behindertentestament - Vermögenssicherung für Menschen mit Behinderung
Behindertentestament - Vermögenssicherung für Menschen mit Behinderung
Das Behindertentestament schützt das Erbe vor dem Zugriff des Sozialamts - doch gerade im Zusammenspiel mit dem Berliner Testament lauern rechtliche Fallstricke. Eltern, die ein Kind mit Behinderung haben, stehen im Erbfall oft vor einem Dilemma: Einerseits möchten sie das Kind bestmöglich absichern. Andererseits droht bei einer direkten Erbschaft der …
Bild: Betreuung durch Familienangehörige –  Hinweise zu erbrechtlichen Problemstellungen – BehindertentestamentBild: Betreuung durch Familienangehörige –  Hinweise zu erbrechtlichen Problemstellungen – Behindertentestament
Betreuung durch Familienangehörige – Hinweise zu erbrechtlichen Problemstellungen – Behindertentestament
… Finanzierung von Heimkosten durch den Sozialleistungsträger im Erbfall bereits dann wegfallen kann, wenn der Erblasser keine erbrechtliche Verfügung, ggf. in Form eines sog. „Behindertentestaments“ getroffen hat. Denn wenn die betreute Person nach dem Tod eines Elternteils mangels erbrechtlicher Verfügung (z. B. Testament) im Wege der gesetzlichen Erbfolge …
Eltern können ihr behindertes Kind für den Erbfall vor Hartz-IV-Folgen schützen
Eltern können ihr behindertes Kind für den Erbfall vor Hartz-IV-Folgen schützen
(Bonn, den 02. 09. 2011) Gerade bei einem behinderten Kind besteht oft die Gefahr einer späteren sozialen Bedürftigkeit. Mit einem sogenannten Behindertentestament in Verbindung mit einem Pflichtteilsverzicht des behinderten, aber geschäftsfähigen Kindes können Eltern erreichen, dass ihr Kind das elterliche Erbe zur Verbesserung seiner Lebenssituation …
Bild: OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrigBild: OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig
OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig
OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig Ein Behindertentestament ist nicht deshalb sittenwidrig, wenn das behinderte Kind auch im Erbfall weiter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist. Das hat das OLG Hamm entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und …
Sicherheit auch nach dem Tod der Eltern: Notare entwickeln wirkungsvolle Behindertentestamente
Sicherheit auch nach dem Tod der Eltern: Notare entwickeln wirkungsvolle Behindertentestamente
… zugutekommen. Denn die Träger von Sozialleistungen erheben Ansprüche auf das geerbte Vermögen des behinderten Leistungsbeziehers. Erbrechtliche Verfügungen, die unter dem Begriff „Behindertentestament“ bekannt sind, können in diesem Fall Abhilfe schaffen und den Zugriff von Sozialleistungsträgern vereiteln. So ist es keinesfalls sittenwidrig, dass das …
Nicht ohne Testament: Bei kinderlosen Ehepaaren erben Geschwister mit
Nicht ohne Testament: Bei kinderlosen Ehepaaren erben Geschwister mit
… das behinderte Kind gesetzlicher Erbe, fließt dieser Teil des Familienvermögens an die Sozialverwaltung. Betroffene sollten unbedingt einen Notar aufsuchen. Dieser setzt ein Behindertentestament auf, mit dem das Familienvermögen langfristig für die Familie gesichert werden kann. Unverzichtbar ist ein Testament für Unternehmer. Liegt kein Testament vor, …
Sie lesen gerade: Das Behindertentestament