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Waldorf Frommer - Handelt es bei den Abmahnschreiben um Abzocke oder Betrug?

29.07.201314:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Waldorf Frommer - Handelt es bei den Abmahnschreiben um Abzocke oder Betrug?
Waldorf Frommer
Waldorf Frommer

(openPR) Täglich erreichen eine Vielzahl von Anschlussinhabern Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer aus München. Der Vorwurf ist immer wieder der gleiche. Eine Urheberrechtsverletzung wegen der illegalen Verbreitung des Repertoires ihrer Mandanten über Tauschbörsen. Neben Hörbüchern und Musikalben werden insbesondere die Verbreitung von Blockbustern (Filme) und TV-Serien abgemahnt.



Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatzbetrag in der Regel von 956,00 € eingefordert. Aufgrund der vielen Abofallen und ähnlichen Abzockmaschen im Internet taucht bei den Abgemahnten der Kanzlei Waldorf Frommer immer wieder die Frage auf, ob es sich hierbei auch um Abzocke oder Betrug handelt.

Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sollten ernst genommen werden. Es handelt sich hierbei nicht um Fake-Abmahnungen. Solche Abmahnungen müssen auch nicht per Einschreiben versendet werden, damit sie gültig sind.

Es ist nachvollziehbar, dass Abgemahnte diese Schreiben als Abzocke empfinden. Jedoch wird dieses Vorgehen vom deutschen Urheberrecht gedeckt. Wenn die Urheber- oder Nutzungsrechte eines Rechteinhabers durch die ungenehmigte Verbreitung seiner Werke in Tauschbörsen verletzt werden, kann er bspw. mittels einer Abmahnung dagegen vorgehen.

Der Täter muss nicht zwangsläufig der Abgemahnte sein. Dies können auch Familienangehörige, Kinder, Untermieter, WG-Mitbewohner, etc. sein.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, lassen Sie sich nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten. An die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind Sie ein Leben lang gebunden. Den geforderten Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR sollten Sie ohne genaue Überprüfung, bestenfalls durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, nicht zahlen. Selbst wenn von Ihnen oder einem Dritten, dem Sie als Anschlussinhaber Zugang zu Ihrem Internetanschluss gegeben haben, die streitgegenständliche Datei heruntergeladen bzw. zum Download angeboten worden ist, ist es äußerst fraglich, ob der geforderte Schadensersatz in Höhe von 956,00 EUR angemessen ist.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

• Nicht in Panik ausbrechen
• Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
• Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
• Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
• Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung an uns übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot
Was wir Ihnen bieten:
• Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
• Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
• Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
• Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
• Bundesweit tätige Kanzlei
• Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
• Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
• Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
• Erfahrungsberichte von Mandanten
o Anwalt.de
o qype.de

• Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
• Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Video:
Abmahnung Waldorf Frommer

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