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Waldorf Frommer mahnt „DC Legends of Tomorrow“ ab

01.03.201808:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Waldorf Frommer mahnt „DC Legends of Tomorrow“ ab

(openPR) Die Kanzlei Waldorf & Frommer in München mahnt Anschlussinhaber wegen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzung an der Serie „Legends of Tomorrow“ ab.

Die Münchner Kanzlei Waldorf & Frommer ist spezialisiert auf den gewerblichen Rechtsschutz. Warner Brothers lässt Werke durch die Münchner Rechtsanwälte schützen.



Der Vorwurf lautet, das Werk soll in einem Filesharing-Netzwerk illegal anderen Nutzern weltweit zur Verfügung gestellt worden sein. Durch die öffentliche Zugänglichmachung des Werkes werden die Urheberrechte bzw. die Rechte der Verwertungsgesellschaft verletzt, weil nur diesen, gemäß § 19 UrHG, die öffentliche Zugänglichmachung zusteht.

Die Kanzlei Waldorf und Frommer fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Mit dieser verpflichtet sich der Abgemahnte in Zukunft keine Urheberrechtsverletzung mehr zu begehen. Darüber hinaus fordert die Münchner Kanzlei den Abgemahnten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von ca. 1.000,00 EUR auf sowie die Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Was tun, wenn die Abmahnung kommt?

- Ruhe bewahren
- die gesetzten Fristen sollten eingehalten werden
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft
unterschreiben
- Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
- Juristische Hilfe in Anspruch nehmen

Nach dem Erhalt einer Abmahnung heißt es Ruhe bewahren. Panik ist hier fehl am Platz. Wichtig ist, die gesetzten Fristen einzuhalten um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Als angemessene Reaktion empfiehlt es sich die Beratung einer auf Urheber- und Internetrecht spezialisierten Kanzlei in Anspruch zu nehmen.

Eine selbständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite kann dagegen nicht empfohlen werden. Schnell gibt man hier Sachverhaltsangaben, die letztlich gegen einen verwendet werden können. Möglicherweise werden Sie aufgefordert keinen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall ohne vorhergehende rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Die Unterlassungserklärungen binden den Betroffenen meist auf Lebenszeit. Sie enthalten oft zu hohe Vertragsstrafen. Unterlassungserklärungen können auch eine vollständige Anerkennung der gegnerischen Forderung. Aus diesen Gründen ist es ratsam eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben. Diese ist für den Abgemahnten günstiger formuliert und bindet den Abgemahnten in der Regel auch nicht lebenslang. Ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann Ihnen bei der Abfassung einer solchen Unterlassungserklärung behilflich sein.

Hilfe erhalten Sie hier:

Wenn Sie Hilfe bei der Abwehr einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf und Frommer benötigen, steht Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de gern zur Verfügung. Wir sind telefonisch für Sie erreichbar. In einem kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstgespräch geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall. Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Website nutzen. www.abmahnhelfer.de

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