(openPR) Das Landgericht Stuttgart hat eine Bank wegen Falschberatung über den Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V verurteilt. Die Ausgangssituation ist gewesen, dass ein Kunde in einer Bank als Geldanlage eine Beteiligung an dem Schiffsfonds Hansa Treuhand HT-Flottenfonds V vermittelt bekam. Der Kunde beanstandete im Zuge des Gerichtsverfahrens u.a., dass er nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden war. Rückvergütungen sind Provisionen, die die vermittelnde Bank von der Fondsgesellschaft erhält. Diesen Vorwurf hat das Landgericht Stuttgart aufgegriffen und die Bank verurteilt
Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: "Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht Stuttgart die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Hansa_Treuhand_HT_Flottenfonds_V.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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