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Schiffsfonds in der Krise: Eröffnung des Insolvenzverfahrens der MS „Pampero“

24.07.201317:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schiffsfonds in der Krise: Eröffnung des Insolvenzverfahrens der MS „Pampero“

(openPR) München, den 23. Juli 2013: Wie nun bekannt wurde, wurde für die Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Pampero" vor dem Amtsgericht Nordenham am 26.06.2013 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet (7 IN 5/13). Zum Insolvenz-verwalter wurde Rechtsanwalt Tim Beyer bestellt.

Überraschend ist die Insolvenz dieses Schiffsfonds aber keineswegs. Die MS „Pampero“ hatte bereits seit einiger Zeit mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, erst am 12. Februar 2013 war bereits die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet worden.

Auch, wenn die Insolvenz des Fonds für die Anleger wohl zu erheblichen Verlusten, möglicherweise sogar zu einem Totalverlust führen sollte, stehen die Betroffenen aber nicht unbedingt chancenlos dar. Denn die Geschädigten können versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater verfolgen. „Dies gilt dann, wenn die Anlageberater ihren Aufklärungspflichten gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen sind“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. „Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Nähere Informationen können Interessierte auch der Homepage www.cllb-schiffsfonds.de entnehmen.

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