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Tarifvertrag zur Altersversorgung im Tischlerhandwerk

(openPR) Seit dem 01.01.2013 sind ca. 6.000 Tischlerbetriebe in Norddeutschland tarifvertraglich verpflichtet, ihren Mitarbeitern ab dem 7. Monat der Betriebszugehörigkeit aktiv eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten und mit Arbeitgeberbeiträgen zu besparen. Der Altersvorsorgegrundbetrag liegt in Niedersachsen derzeit bei jährlich 347,04 Euro pro Vollzeitmitarbeiter.

Tarifparteien sind u.a. der Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen/Bremen und die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

„Aus der täglichen Praxis wissen wir, dass viele Unternehmer diesen Tarifvertrag nach wie vor nicht kennen bzw. noch nicht umsetzen“, gibt Fachmann Mark Hilljegerdes zu bedenken.

Tarifgebundenen Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Mitarbeiter entsprechend zu informieren und ihren Beschäftigten zur Entgeltumwandlung ausschließlich solche bAV-Angebote zu unterbreiten, die den tarifvertraglichen Anforderungen in vollem Umfang Rechnung tragen, um unkalkulierbare Haftungsrisiken in der Zukunft zu vermeiden. Das gilt auch für Arbeitgeber, die sich arbeitsvertraglich an die in ihrer Branche geltenden Tarifverträge anlehnen.

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