openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Anforderungen an Rechnungen bei der Umsatzsteuer ab 2013

(openPR) Geplant waren die neuen Anforderungen an Rechnungen bereits im Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013), das aber kurz vor Weihnachten aus politischen Gründen gescheitert ist. Jetzt hat der Gesetzgeber vor der politischen Sommerpause noch kurz unter dem komplizierten Namen „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ u.a. auch die im JStG 2013 geplanten neuen Anforderungen an Rechnungen kurzerhand und rückwirkend zum 1.1.2013 in das UStG umgesetzt. Gerade bei der Umsatzsteuer ist die Einhaltung der formalen Anforderungen an Rechnungen besonders wichtig, da Betriebsprüfungen und unangekündigte Umsatzsteuer-Sonderprüfungen häufig schnell auch zu hohen Nachzahlungszinsen aufgrund des gesetzlichen Zinssatzes von 6% führen.



Lingen / Ems, 1. Juni 2013: Der Gesetzgeber hat mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Zustimmung des Bundestages am 7. Juni 2013 neue Anforderungen an Rechnungen bei der Umsatzsteuer rückwirkend zum 1.1.2013 eingeführt. Geplant waren diese Regelungen bereits durch das JStG 2013, sind dann aber aus politischen Gründen kurz vor Weihnachten gescheitet. Die neuen Anforderungen bei der Erteilung von Rechnungen, beruhen auf europarechtlichen Vorgaben. „Das UStG basiert insoweit nämlich – wie kein anderes Steuergesetz – auf europäischem Recht und zwingen auch den deutschen Gesetzgeber permanent zur Anpassung seiner nationalen Steuergesetze.“ sagt Tim Lühn Steuerberater und Partner der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VOLBERS VEHMEYER PARTNER GbR mit Kanzleisitzen in Lingen (Ems) und Lathen im Emsland und in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim. „Besonders hervorzuheben ist, dass die neuen Anforderungen rückwirkend für ab dem 1.1.2013 ausgeführte Umsätze gelten. Für diese Umsätze sind die Rechnungen aber bereits geschrieben und erteilt.“

Die wichtigsten Punkte bei den zum 1.1.2013 rückwirkend eingeführten Anforderungen an eine nach UStG ordnungsgemäße Rechnungserteilung sind:

• Bei der Abrechnung im Gutschriftverfahren (d.h. der Kunde stellt dem leistenden Unternehmen eine Gutschrift aus) muss die Rechnung zwingend das Wort "Gutschrift" erhalten (§ 14 Abs. 6 Nr. 10 UStG neue Fassung ab 1.1.2013).

• Ebenso ist bei den Sonderregelungen zur sog. Differenzbesteuerung in der Rechnung zwingend auf bestimmte Umsätze hinzuweisen. So muss die Rechnung ausdrücklich die Worte „Sonderregelung für Reisebüros“, „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder „Sammlerstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ enthalten.

• Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen an einen im anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer (z.B. deutscher Unternehmer erbringt eine sonstige Leistung an Unternehmer mit Sitz in den Niederlanden) muss die der leistende Unternehmer die Rechnung zwingend bis zum 15. des Folgemonats auf die Leistungsausführung ausgestellt werden.

Darüber hinaus muss die Rechnung zwingend das ausdrückliche Wort „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

• Ganz wichtig ist schließlich in den Fällen, dass ein inländischer Unternehmer als Leistungsempfänger für in Anspruch genommene Leistungen die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b UStG, sog. „reverse-charge“-Verfahren), dass hinsichtlich der Rechnungserteilung seit dem 1.1.2013 die Rechnung den (formalen) Anforderungen des Staats des ausländischen Unternehmers gilt. Nur wenn der deutsche Unternehmer in diesen Fällen im Gutschriftverfahren abrechnet, gelten wie bisher die deutschen Regelungen (§ 14 Abs. 7 UStG neue Fassung ab 1.1.2013).

„Die Einhaltung aller Rechnungsangaben bei der Umsatzsteuer ist zwingend notwendig für einen berechtigten Vorsteuerabzug aus Rechnungen oder Gutschriften.“ führt Tim Lühn aus. „Sobald auch nur eine der vielen Angaben für eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. Gutschrift nicht erfüllt ist, ist der Vorsteuerabzug zu versagen. Dies geschieht in Betriebsprüfungen und den mittlerweile in der Praxis angenommenen unangekündigten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oft rückwirkend für mehrere Monate oder sogar Jahre. Die erstatteten Vorsteuern sind dann wieder an das Finanzamt zurück zu zahlen. Es besteht im Regelfall zwar die Möglichkeit, dass sich der Unternehmer diese Vorsteuern unter Vorlage einer ordnungsgemäßen Rechnung wieder erstatten lassen kann. Aber die Rückzahlung führt oft zu hohen Nachzahlungszinsen wegen des gesetzlichen Zinses von 6% auf die zurückgezahlten Vorsteuern. Diese Nachzahlungszinsen sind dann aber eine definitive Belastung. Es besteht nur theoretisch die Möglichkeit, dass das Finanzamt im Wege von Billigkeitsentscheidungen von den Zinsen Abstand nimmt. Schließlich lassen sich über solche rein formalen Gründe, beträchtliche Mehrergebnisse durch die Betriebsprüfung bei wenig Aufwand erzielen.“

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 731445
 1848

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Anforderungen an Rechnungen bei der Umsatzsteuer ab 2013“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von VOLBERS VEHMEYER PARTNER

Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg
Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg Die meisten Geschäftsleute bevorzugen ein Essen mit einem Kunden oder Geschäftspartner, statt ein Gespräch im Büro oder im Konferenzraum zu führen. Aus gutem Grund, denn in einer entspannten Atmosphäre werden Geschäftskontakte deutlich leichter geknüpft und gepflegt. Damit ein Teil der Bewirtung als Betriebsausgabe vom Finanzamt anerkannt wird, müssen sowohl der Bewirtungsbeleg als auch die Rechnung verschiedene Angaben enthalten. Andernfalls wird der Vorsteuerabzug und der Betriebsausga…
Eintreibung der Kfz-Steuer durch den Zoll ab 2014
Eintreibung der Kfz-Steuer durch den Zoll ab 2014
Eintreibung der Kfz-Steuer durch den Zoll ab 2014 Der Zoll ist seit Jahresbeginn für die Kfz-Steuer und ihre Eintreibung zuständig. Die Kfz-Steuer ist mittlerweile keine „kleine“ Steuer mehr. Bei ca. 58 Millionen Fahrzeugen und Haltern führt sie immerhin zu 8,5 Mrd. EUR Steuereinnahmen. Das Aufkommen aus der Kfz-Steuer steht dem Bund zu. Da ihm aber zu wenig Personal und nicht die richtige Software für die Eintreibung zur Verfügung stand, hatte der Bund seit 2009 die Eintreibung auf die Finanzbehörden der Bundesländer ausgegliedert. Jetzt wu…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Die elektronische Rechnung - kommt sie oder kommt sie nicht?Bild: Die elektronische Rechnung - kommt sie oder kommt sie nicht?
Die elektronische Rechnung - kommt sie oder kommt sie nicht?
Lange schon wartet Deutschland darauf, dass die strengen Anforderungen an die "gute, alte" Rechnung auf Papier erheblich gelockert werden. Alles schien klar und das Zeitalter der Elektronik sollte ab 1. Juli 2011 auch den sonst sehr formalistischen Bereich der Umsatzsteuer erreichen. Doch der Bundesrat hat das „Steuervereinfachungsgesetz“ in seiner Sitzung …
Bild: Workflowsystem übernimmt elektronische Rechnungen aus der E-MailBild: Workflowsystem übernimmt elektronische Rechnungen aus der E-Mail
Workflowsystem übernimmt elektronische Rechnungen aus der E-Mail
… einen Tag. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG 2011) sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Juli 2011 die bislang hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert werden. Konnte bisher bei einer elektronisch übermittelten Rechnung der Empfänger die Umsatzsteuer nicht geltend machen, …
Bild: Umsatzsteuernachzahlungen vermeidenBild: Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden
Umsatzsteuernachzahlungen vermeiden
„Viele Unternehmen vernachlässigen noch immer die angehobenen umsatzsteuerlichen Anforderungen an Form und Inhalt von Rechnungen“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C hempe bumes winkler gmbh. Fehlende oder unrichtige Rechnungsangaben schließen einen Vorsteuerabzug aus und können …
Bild: Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige PraxisfälleBild: Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige Praxisfälle
Risiken beim Vorsteuerabzug – wichtige Praxisfälle
… „Risiken beim Vorsteuerabzug“ anknüpfen. Auch wenn diese Vorschrift auf den ersten Blick unscheinbar ist, eine Versagung des Vorsteuerabzugs im Rahmen einer Umsatzsteuer-(Sonder)prüfung wäre doch sehr ärgerlich. Rechnungen von Subunternehmern und freien Mitarbeitern Wer auf die Mithilfe von Subunternehmern bzw. nicht angestellten Personen angewiesen …
Bild: BFH erleichtert Vorsteuerabzug aus RechnungenBild: BFH erleichtert Vorsteuerabzug aus Rechnungen
BFH erleichtert Vorsteuerabzug aus Rechnungen
Mit zwei Urteilen vom 21. Juni 2018 hat der Bundesfinanzhof den Vorsteuerabzug aus Rechnungen von der Umsatzsteuer für Unternehmen erleichtert (Az.: V R 25/15 und V R 28/16). Voraussetzung für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung des leistenden Unternehmens. Die Rechnung muss eine postalische Anschrift …
Bild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer rettenBild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
… auf Eingangsrechnungen können den Vorsteuerabzug kosten – und das teuer. Gleichzeitig steigt der Druck durch engmaschige Betriebsprüfungen, komplexe EU-Regelungen und neue Anforderungen an elektronische Rechnungen. Wie Sie typische Fehler vermeiden und auch bei mangelhaften Rechnungen den Vorsteuerabzug sichern, erfahren Teilnehmende im Online-Seminar …
Striktere Auflagen für Rechnungen
Striktere Auflagen für Rechnungen
Der Unternehmer, der die in einer Rechnung enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen will, muss sich nunmehr bei allen Unternehmensformen desjenigen Unternehmers, der die Leistung erbringt, vergewissern, ob die Angaben in dessen Rechnung richtig sind. Bei der Umsatzsteuer wird die nach dem Umsatz berechnete Steuerpflicht mit sogenannten Vorsteuerbeträgen …
Bild: Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichernBild: Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichern
Den Vorsteuerabzug im Unternehmen sichern
„Viele Unternehmen vernachlässigen noch immer die angehobenen umsatzsteuerlichen Anforderungen an Form und Inhalt von Rechnungen“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Fehlende oder unrichtige Rechnungsangaben schließen einen Vorsteuerabzug aus und können …
Bild: E-Rechnungen richtig prüfen: Online-Seminar zeigt, wie Unternehmen den Vorsteuerabzug sicher schützenBild: E-Rechnungen richtig prüfen: Online-Seminar zeigt, wie Unternehmen den Vorsteuerabzug sicher schützen
E-Rechnungen richtig prüfen: Online-Seminar zeigt, wie Unternehmen den Vorsteuerabzug sicher schützen
Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung und den neuen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) steigen die Anforderungen an die Rechnungseingangsprüfung erheblich. Spätestens ab 2028 gelten die neuen Prüf- und Validierungsanforderungen verbindlich. Schon heute zeigt sich in Betriebsprüfungen, dass fehlerhafte E-Rechnungen zu erheblichen …
Bild: E-Rechnung 2026: Neues BMF-Update verpflichtet zur XML-Validierung – jetzt handeln!Bild: E-Rechnung 2026: Neues BMF-Update verpflichtet zur XML-Validierung – jetzt handeln!
E-Rechnung 2026: Neues BMF-Update verpflichtet zur XML-Validierung – jetzt handeln!
… Elmar Mohl, Fachprüfer für Umsatzsteuer der Finanzverwaltung NRW, das notwendige Wissen, um die gesetzlichen Vorgaben sicher, effizient und GoBD-konform umzusetzen.Teilnehmende lernen, welche Anforderungen sich aus § 14 UStG, den GoBD und dem neuen BMF-Schreiben ergeben, wie E-Rechnungen rechtssicher geprüft, validiert und archiviert werden und welche …
Sie lesen gerade: Neue Anforderungen an Rechnungen bei der Umsatzsteuer ab 2013