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BGH nimmt Rechtsschutzversicherer stärker in die Pflicht

Bild: BGH nimmt Rechtsschutzversicherer stärker in die Pflicht
Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Mit seinem aktuellen Urteil zu Effekten und Grundsätzen der Prospekthaftung nimmt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtschutzversicherer stärker in die Pflicht zur klaren und unmissverständlichen Aussage.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte die letztinstanzlich erfolgreichen Klagen angestrengt und war auf dem Weg zum BGH von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte (RA Podewils, RAin Deblitz) begleitet worden, wie aktuell von JUVE berichtet wird. (hier geht es zum Bericht http://www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/nachrichtrecht/2013/05/anlegerklagen-bgh-nimmt-rechtschutzversicherer-st-rker-in-die-pflicht)

Der Wert der aktuellen Entscheidung, nach der Begriffe wie "Effekten" oder "Prospekthaftung" normalen Rechtschutzversicherten nicht geläufig sein müssen, bleibt aber umstritten. Die meisten monierten Klauseln wurden inzwischen umgeschrieben - aus Effekten wurde "Wertpapiere". JUVE sieht aber weiteren Abgrenzungsbedarf, denn auch der Begriff "Wertpapier" wird im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und im Handelsgesetzbuch unterschiedlich verwendet. "Klar ist aber auch", so Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Versicherungsrecht bei mzs zuständiger Referatsleiter, "dass die aktuellen Kostenübernahmeabsagen der Versicherer in Schadensersatzverfahren unwirksam sind!"

Ob die aktuellen Korrekturen der Geschäftsbedingungen in Zukunft die Basis für einen Ausstieg der Versicherer aus Schadensersatz-Verfahren sind, bezweifelt Podewils: "Ausschluss-Klauseln für Anlegerklagen müssen mit nicht zu überbietender Klarheit definiert sein - davon sind die Rechtsschutzversicherungen weiter weit entfernt!"

Mehr Informationen: www.finanzmarkt-recht.de

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