(openPR) Internationaler Bund (IB) fordert einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel
„Dass unser Pflegesystem in Deutschland noch immer funktioniert, haben wir der hohen Motivation und dem hohen Einsatz unserer Mitarbeiter in den ambulanten Diensten und Pflegeheimen zu verdanken“, sagt Richard Ranker, Leiter des IB-Seniorenheimes Haus Benedikt bei Regensburg.
Deshalb wird es höchste Zeit, dass der Personalschlüssel in Bayern und in anderen Bundesländern angehoben und angeglichen wird. Der IB als freier Träger von Pflegeheimen, hält eine Verbesserung des Personalschlüssels für notwendig, um den Bewohnern die notwendige Pflege zukommen zu lassen. Dazu gehört auch, dass die seit vielen Jahren geführte Diskussion zur Definierung eines praxisbezogenen und allgemein gültigen Pflegebedürftigkeitsbegriffes endlich zu einem für die Betroffenen akzeptablen Abschluss gebracht wird. Pflege betrifft eben nicht nur körperliche Beeinträchtigungen sondern in einem zunehmenden Maß auch seelische und psychische Veränderungen im Alter. Außerdem müssen die Pflegemitarbeiter endlich die Anerkennung - auch in finanzieller Hinsicht - erhalten, die sie verdienen. Gemeinsam mit den Politikern und Persönlichkeiten aus der Sozialen Arbeit sowie der Beruflichen Bildung in seinem Landeskuratorium Bayern fordert der IB-Verbund Bayern den Gesetzgeber auf, endlich Maßnahmen zu ergreifen.
Der Personalschlüssel in Bayern ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr verbessert worden. Dennoch ist der Bürokratie- und Dokumentationsaufwand gewachsen und es müssen immer mehr zusätzliche Behandlungsleistungen erbracht werden, die in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt sind.
Kein Wunder, dass die Pflegekräfte unter den extremen Belastungen öfter krank werden, zunehmend an Burn-out leiden und in wachsender Zahl aus dem Pflegeberuf aussteigen. Ranker klagt: “Wir finden vor allem in städtischen Räumen nur noch sehr schwer geeignetes Pflegepersonal. Das Image der Pflegeberufe muss auch durch politische Maßnahmen wie eine kostenfreie Ausbildung an den Berufsfachschulen und eine tariflich geregelte, attraktive Bezahlung aufpoliert werden.“
Die Pflege von bedürftigen und älteren Menschen ist bundesweit im Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegt. Für eine gleichbleibende Qualität sind die Pflegestufen 0 bis 3 in zeitlichem Pflegeaufwand gesetzlich definiert. Umgerechnet auf Vollzeitkräfte, kommt man auf eine viel höhere Zahl an Vollzeitkräften als in den Personalschlüsseln der Bundesländer für stationäre Einrichtungen empfohlen wird. Dazu weisen diese Personalschlüssel bei den einzelnen Bundesländern noch sehr große Unterschiede auf. Übertragen auf ein Durchschnittsaltenheim mit 100 Bewohnern aller Pflegestufen bedeutet dies, dass in Baden-Württemberg etwa 40 Vollzeitkräfte die gleiche Arbeit machen, die in Brandenburg von 29 Vollzeitkräften bewerkstelligt werden muss.












