(openPR) Wofür bekomme ich in Flensburg Punkte, wann werden sie wieder gelöscht, was kann ich selbst zum Punkteabbau beitragen? Hierzu möchten wir Ihnen einige Informationen geben:
Bei Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr drohen 5 bis 7 Punkte, bei Ordnungswidrigkeiten - ab einem Bußgeld von 40,00 € oder wenn ein Fahrverbot verhängt wird - 1 bis 4 Punkte.
Bei bis zu 7 eingetragenen Punkten können Sie durch ein Aufbauseminar, das von Fahrschulen angeboten wird, 4 Punkte erlassen bekommen.
Ab 8 Punkten wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sie können dann durch ein freiwilliges Aufbauseminar noch 2 Punkte abbauen.
Ab 14 Punkten müssen sie dann zum Seminar, Punkte können Sie dadurch aber nicht abbauen. Kommen Sie der Aufforderung zum Seminarbesuch nicht nach, ist der Führerschein weg. Nehmen Sie eine verkehrspsychologische Beratung, z. B. des TÜV, in Anspruch, können ggf. 2 Punkte abgezogen werden.
Sind in Flensburg 18 Punkte oder mehr erreicht, wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen, das Punktekonto aber wieder auf Null gesetzt. Die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist dann unausweichlich.
Gelöscht werden Punkte wegen einer Ordnungswidrigkeit grundsätzlich nach 2 Jahren. Kommen in dieser Zeit neue Punkte hinzu, verlängert sich die Frist auf 5 Jahre. Bei Verkehrsstraftaten kommt es grundsätzlich nach 5 Jahren zu einer Löschung, es sei denn, diese stehen im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, dann wird nach 10 Jahren gelöscht.













