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HCI Schiffsfonds VII: Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen

Bild: HCI Schiffsfonds VII: Anleger sollten Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Auch die Anleger des HCI Schiffsfonds VII bekamen die Krise der Schifffahrt deutlich zu spüren. Neben anderen Faktoren sorgte u.a. die schwache Nachfrage dafür, dass die Ausschüttungen bislang deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurückblieben. „Enttäuschte Anleger sollten auf Grund dieser Entwicklung überlegen, ob sie mögliche Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich geltend machen wollen“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der erfahrene Jurist rechnet nicht damit, dass sich an der wirtschaftlich schwierigen Lage des HCI Schiffsfonds VII kurzfristig etwas ändert. „Derzeit sind auch viele andere Schiffsfonds in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder haben bereits Insolvenz angemeldet. Daher rate ich den Anlegern, lieber rechtzeitig den Rettungsanker auszuwerfen“, sagt Cäsar-Preller.

Dieser Rettungsanker könnte Schadensersatz wegen Falschberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden in vielen Fällen als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen. Dabei sind sie, wie die anhaltende Krise zeigt, enormen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. „Und genau auf diese Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, hätten die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. Diese Informationspflicht besteht auch bezüglich der Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten haben“, erklärt Cäsar-Preller.

Anleger, die nicht mehr auf die wirtschaftliche Erholung des HCI Schiffsfonds VII hoffen, sollten sich an einen versierten Fachanwalt wenden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von HCI Schiffsfonds.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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