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HCI MS Swipall vor der Insolvenz

Bild: HCI MS Swipall vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Offenbar wurde auch der Schiffsfonds HCI MS Swipall von der anhaltenden Krise der Schifffahrt erwischt. Wie das fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Neumünster das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft eröffnet (Az.: 93 IN 45/14).

Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Schiffsfonds im Sommer 2006 platziert. Rund acht Jahre später droht das Aus und Anleger müssen den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, empfiehlt den betroffenen Anlegern jedoch umgehend tätig zu werden, um den finanziellen Schaden abzuwehren oder wenigstens zu minimieren. Dazu können sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

„Diese Ansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein“, erklärt Cäsar-Preller. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Die reichen bei Schiffsfonds von schwankenden Charterraten über zumeist lange Laufzeiten bis hin zum Totalverlust. „Trotzdem wurden Schiffsfonds gerne als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge empfohlen. Das ist eine glatte Falschberatung“, so Cäsar-Preller. Denn auf Grund der genannten Risiken sei die Beteiligung an Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger denkbar ungeeignet.

Die Anleger hätten jedoch nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile eingestrichen hat. Laut Rechtsprechung des BGH können diese so genannten Kick-backs einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, so dass die Anleger zwingend über die Provisionen informiert werden müssen.

Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Auch wenn immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob die Bank ihre Beratungspflichten verletzt hat.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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