(openPR) 8. Juli 2003 - Am 3. Juli 2003 wurde in Berlin das sechste Umschuldungsabkommen zwischen Benin und der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Mit diesem Abkommen gewährt die Bundesregierung Benin den abschließenden Erlass im Rahmen der Kölner Schuldeninitiative. Dieser Erlass erstreckt sich auf Forderungen des Bundes und deutscher Banken bzw. Exporteure aus bundesgedeckten Handelsgeschäften in Höhe von insgesamt knapp 3 Mio. EUR.
Grundlage der Umschuldung ist die erfolgreiche Implementierung des IWF-Programms unter der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität und die am 23. April 2003 abgeschlossene multilaterale Vereinbarung im Pariser Club. Die Bundesregierung stockt den damit verbundenen Erlass des Pariser Clubs im Rahmen der Kölner Schuldeninitiative aufgrund der Zusage des Bundeskanzlers vom April 2000 auf 100 % der Handelsforderungen auf, so dass alle einbezogenen Handelsforderungen erlassen werden. Forderungen aus Finanzieller Zusammenarbeit sind bereits 1980 erlassen worden (ca. 18 Mio. EUR).
Durch den jetzigen abschließenden Erlass leistet Deutschland wiederum einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Schuldenlast Benins, unterstützt den wirtschaftlichen Reformprozess und die Nutzung der freigesetzten Mittel für die Armutsbekämpfung in Benin.
Das Umschuldungsabkommen wurde vom Botschafter der Republik Benin, Issa Kpara, und auf deutscher Seite von Vortragendem Legationsrat Hubert Knirsch vom Auswärtigen Amt und von Regierungsdirektor Dr. Thomas Schäkermann vom Bundesministerium der Finanzen unterzeichnet.










