(openPR) Aktuell erhalten eine Vielzahl an Online-Shop Betreiber Abmahnungen wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße u.a. gegen die sog. Button-Lösung.
In den serienbriefartigen Abmahnungen wird einerseits ein angeblicher Verstoß gegen § 312g Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 4 1. Halbsatz EGBGB gerügt. Ein Verstoß gegen diese Regelungen würde den Verbraucher in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigen und sei daher wettbewerbswidrig. Gegenstand dieser Regelung ist die Pflicht zur Angabe der wesentlichen Merkmale der angebotenen Ware unmittelbar vor Abgabe der Bestellung. Problematisch erscheint jedoch, dass die gesetzliche Regelung nicht abschließend regelt, was alles unter dem Begriff der „wesentlichen Merkmale" der Ware zu verstehen ist. Bei Textilien dürfte dies z. B. Angaben bzgl. Waschbarkeit, Material, Hersteller, Herkunftsland, Maße, etc. betreffen.
Im Weiteren wird die fehlerhafte Umsetzung der Button-Lösung vorgeworfen. Nach dieser sind Betreiber von Internetshops dazu verpflichtet, den Bestellvorgang so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt und zur Kenntnis nimmt, dass er sich durch betätigen des Bestellbuttons zu einer Zahlung verpflichtet. Diese Pflichten sollen durch die Abgemahnten nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sein, indem sie für den Bestellbutton Formulierungen wie z. B. „Bestellung bestätigen" oder ähnliches verwenden sollen. Die gesetzliche Regelung verlange jedoch die eindeutige Formulierung „zahlungspflichtig bestellen", „kostenpflichtig bestellen" oder „kaufen" als Formulierung für den Bestellbutton.
Beugen Sie einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung jetzt vor. WK LEGAL unterstützt Online-Shop Betreiber und Anbieter bei der Umsetzung der sog. Button-Lösung. Bereits mit dem WK LEGAL Leitfaden zur Button Lösung haben wir eine Handlungsanleitung mit weiteren Informationen, Beispielen und Checklisten zur Verfügung gestellt, um die Button-Lösung gesetzeskonform umzusetzen und insbesondere auch die finale Bestellseite so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Zur Absicherung von Online-Shop Betreibern und Anbietern, dass die neuen Pflichten ordnungsgemäß umgesetzt wurden, bietet WK LEGAL eine kostenlose Prüfung der finalen Bestellseite auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten an. Online-Shop Betreiber und sonstige Anbieter können die kostenlose Prüfung beauftragen und erhalten innerhalb kurzer Zeit einen ausführlichen Report über die durchgeführte Prüfung.
Der Report kann über die Website von WK LEGAL unter http://www.wklegal.de/leitfaden-button-losung/ kostenlos angefordert werden.
Ihr Ansprechpartner in diesen Bereichen ist Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. (http://www.wklegal.de/kluck/). Er ist Ansprechpartner für das Recht der Neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und das Social Media Recht. Seine Beratungsschwerpunkte sind die Begleitung von Online-Shops und Agenturen in sämtlichen Fragen der Werbung und des Marketings, sowie des Vertragsrechtes im Bereich der Neuen Medien, Software-Lizenzierung sowie die Beratung und Vertretung von Immaterialgüterrechten. Zu seinen Mandanten zählen nationale und internationale Unternehmen - Mittelstand und Start-Ups - aus unterschiedlichen Branchen.











