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Irreführende Werbung mit Null-Prozent-Finanzierung - MTR Legal

02.01.202410:06 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Irreführende Werbung mit Null-Prozent-Finanzierung - MTR Legal
MTR Legal Rechtsanwälte (© MTR Legal Rechtsanwälte)
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Urteil des OLG München – Az.: 6 U 3908/22

 

Werbung mit Null-Prozent-Finanzierung kann für den Verbraucher irreführend sein und damit gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 19. Oktober 2023 entschieden (Az.: 6 U 3908/22).

 

Werbung ist im Handel ein wichtiges Mittel, um Kunden anzulocken, sie zum Kauf zu motivieren oder sich von den Angeboten der Konkurrenz zu unterscheiden. Das gilt umso mehr, je höher der Wettbewerb ist. Werbung ist jedoch auch immer ein schmaler Grat und irreführende Werbeaussagen sind unzulässig und können zu Abmahnungen und Schadenersatzforderungen führen, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die ihre Mandantschaft u.a. im Wettbewerbsrecht berät.

 

Verbraucherzentrale NRW mahnt wegen irreführender Werbung ab

 

Irreführend kann auch Werbung mit einer Null-Prozent-Finanzierung sein, wie sie vielfach im Online-Handel und auch im stationären Handel zu finden ist.  So ein Angebot klingt natürlich verlockend. Doch Verbraucher müssen aufpassen, warnt die Verbraucherzentrale NRW.  Denn ein solches Angebot kann mit dem Abschluss eines Rahmenkreditvertrags verbunden sein und dann kann es teuer für den Verbraucher werden.

 

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte daher die Betreiberfirma der Online-Shops zweier Elektromarkt-Ketten, die verschiedene Waren mit einer Null-Prozent-Finanzierung bewarb, ab. Denn für den Verbraucher sei nicht klar ersichtlich, dass er nicht nur einen Ratenkredit ohne Zinsaufschlag erhält, sondern auch einen Rahmenkreditvertrag abschließt. Bei dem Rahmenkredit gilt nur für die erste Inanspruchnahme, dass keine Zinsen fällig werden. Bei weiteren Nutzungen werden dann aber zum Teil hohe Zinsen berechnet.

 

Klage hat am OLG München Erfolg

 

Nachdem die Betreiberfirma nicht auf die Abmahnung reagierte, klagte die Verbraucherzentrale NRW und hatte vor dem OLG München Erfolg.

 

Das OLG München stellte klar, dass Unternehmen, die eine Null-Prozent-Finanzierung anbieten, klar und unmissverständlich darauf hinweisen müssen, wenn an das Finanzierungsangebot ein Rahmenkredit gekoppelt ist. Zudem wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass nur Unternehmen einen Rahmenkredit vermitteln dürfen, die dafür über die Erlaubnis der zuständigen Behörde verfügen. Das Urteil zwingt die Anbieter solcher Finanzierungen nun zu mehr Transparenz.

 

Irreführende Werbung und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können Abmahnungen oder Unterlassungsklagen nach sich ziehen. Um solche Folgen zu vermeiden, sollte ein im Wettbewerbsrecht erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

 

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Wettbewerbsrecht.

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