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Affaire um zweifelhafte Abmahnbescheide verunsichert deutsche Verbraucher

15.01.201415:14 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Haben sie in den letzten Tagen auch einen Anruf von einer ominösen Anwaltskanzlei bekommen? Sie hätten im Internet angeblich auf illegalen Seiten gesurft oder verbotenerweise Pornos gestreamt und sollen jetzt dafür zahlen? Und nun wundern sie sich, da nichts von allem auf sie zutrifft? Oder hatten sie vielleicht gleich eine Abmahnung in der Post - mit genau demselben Inhalt?


Falls ja, können sich zumindest dahingehend trösten, dass sie garantiert nicht der einzige Internetnutzer sind, dem es in letzter Zeit so ging. Denn in zehntausenden deutschen Haushalten ist in den vergangenen paar Wochen eine solche Abmahnung angekommen.

Doch was hat es mit diesen recht zweifelhaften Anwaltsschreiben auf sich? Sollte man wirklich zahlen oder die Briefe einfach ignorieren? tellows.de informiert euch über die nicht ganz rechtschaffene Masche, welche im Net unter dem Begriff "Redtube-Abmahnungen" für reichlich Furore sorgte.

Abmahnbescheide für die Nutzung von "Redtube“

Alles fing damit an, dass von verschiedenen Anwaltskanzleien massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer verschickt wurden, welche angeblich auf dem Porno-Portal "Redtube" Videos angeschaut hätten. Durch dieses sogenannte "Streaming" hätten sie sich strafbar gemacht, da dabei Urheberrechte verletzt würden. Daraufhin beschwerten sich tausende deutsche Verbraucher, die allesamt beteuern, niemals auf diesem Portal gewesen zu sein.

Doch inwiefern sind solche Massenabmahnungen überhaupt berechtigt? Zur Klärung dieses Sachverhaltes müssten vor allem die folgenden Fragen beachtet werden:

Erstens:Inwieweit macht sich ein User tatsächlich "strafbar", wenn er online Filme streamt? Ist es nicht eher so, dass sich hier eine juristische Grauzone auftut?

Wie sich aus einem Artikel des Verbraucherschutzportals e-recht24.de ergibt (http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6558-kino-to-sind-streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html), ist die deutsche Rechtslage in Bezug auf das sogenante "On-Demand-Streaming" nicht ganz eindeutig. Nach Betrachtung aller relevanten Gesetzestexte kommt e-recht24.de allerdings zu folgendem Ergebnis:
"Demnach ist die Nutzung von kostenlosen Kinofilm-Streaming-Portalen für die Nutzer zulässig und folglich legal."
- Ein Fazit, dass jedoch bis dato lediglich als vorläufig angesehen werden kann, da "es zu dieser Frage keine belastbare Rechtsprechung" gibt.
Festgehalten werden kann aber zumindest, dass sich durch das Streamen auf solchen Portalen nicht eindeutig ein Straftatbestand ergibt.

Zweitens: Wie sind die Anwälte eigentlich an die IP-Adressen der betroffenen Internetnutzer (und damit an deren persönliche Daten) gekommen?

Und das ist sicher die brisanteste Frage in der "Redtube-Debatte". Als Vermutungen über illegale Aktivitäten der betreffenden Anwälte laut wurden, war die Empörung unter deutschen Verbrauchern verständlicherweise groß. Wie Welt.de vor Kurzem berichtete, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in diesem Fall.

Abmahn-Nummern bei tellows.de

Die neue Masche mit den "Redtube-Abmahnungen" zog auch in der Community von tellows.de weite Kreise. So bekamen unsere Nutzer zum Beispiel diverse Anrufe von der Nummer 089248899010, in denen es um Abmahngebühren für angeblich illegales Video-Streaming ging. So ist auch unser Nutzer "news" genervt und kommentiert:

„abmahnterror, am besten die nummer vorsichtshalber im handy oder in der fritzbox sperren lassen“

Andere hingegen scheinen sich aus der Affaire um die Redtube-Abmahnungen noch einen Spaß zu machen. Denn unter der Nummer 03013883990 zum Beispiel ruft man arglose Verbraucher an, um ihnen einen Telefonstreich zu spielen. Unser Nutzer "Marek" erzählt von seinen Erfahrungen mit dieser Nummer:

„Hatte gestern auch einen Anruf von dieser Nummer. Mann am anderen Ende meinte, ich hätte mir im Internet illegale Seiten angeschaut und Pornos gestreamt. Habe sofort alles verneint aber er meinte, er habe Beweise dafür und dass er es - diesmal - auf einer mündlichen Abmahnung beruhen lässt... Dank dieser Seite weiss ich nun, dass alles nur ein schlechter Scherz war - echt unfassbar, was manche Leute so alles lustig finden...“

Weitere Informationen: http://blog.tellows.de/

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