(openPR) Lange wurden geschlossene Fondskonstruktionen vor allem vermögenden Kunden als Portfoliobeimischung verkauft. Doch dann fingen Finanzberater damit an, auch ganz normalen Privatanlegern diese Assetklasse aktiv anzubieten. Jetzt müssen sich viele dagegen wehren, weiteres Geld nachzuschießen.
Dresden, 18.03.2013 - Es gab Zeiten, da wurde die Investition in geschlossene Fondskonstruktionen nur wirklich vermögenden Anlegern angeboten. Doch die Tatsache, dass mit der Vermittlung der Fondsanteile große Provisionssummen verdient werden können, hat irgendwann dazu geführt, dass auch ganz normalen Privatanlegern solche Beteiligungen angepriesen wurden. Mit teilweise verheerenden Folgen. So war vielen Betroffenen nicht klar, dass sie nicht einfach nur Fondsanteile erwerben, sondern Mitunternehmer werden – meist in Form der sogenannten atypisch stillen Beteiligung. Das hat zur Folge, dass sie nicht nur an den Gewinnen partizipieren sondern auch für Verluste gerade stehen müssen. Im schlimmsten Fall drohen sogar Nachschusspflichten. Die Anleger können dann gezwungen sein, schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen.
Finanziert werden mit geschlossenen Konstruktionen die unterschiedlichsten Dinge. Die Spanne reicht von der Gewerbeimmobilie über Schiffe und Flugzeuge, bis hin zur Autovermietung. „Wir vertreten eine Reihe von Anleger, die mit geschlossenen Fonds schlechte Erfahrungen gemacht haben“, sagt die auf Steuer- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwältin Kerstin Bontschev. Ein Beispiel ist die ALAG Auto-Mobil GmbH. „In dem Fall wurde den Anlegern eine atypisch stille Beteiligung verkauft. Nachdem das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist, sollen die Anleger Geld nachschießen. Einen Hinweis auf eine solche Nachschusspflicht im Prospekt gab es allerdings nicht“, bemängelt Bontschev.







