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BaFin Reguliert den 'Grauen Kapitalmarkt' geschlossener Fonds

(openPR) In den vergangenen Jahren gab es zahllose Skandale wegen geschlossener Fonds. Dies rief die BaFin auf den Plan. Nunmehr sollen aufgrund der Vergangenheit strengere Regeln für Anbieter und Vermittler von geschlossenen Fonds gelten. Den Anlegern drohen dennoch Risiken welche mit geschlossenen Fonds in Verbindung stehen.


Aktuelle Studien zum wirtschaftlichen Erfolg von geschlossenen Fonds belgen, dass sich mittlerweile ein katastrophales Bild abzeichnet. Laut einer Analyse von 1150 Windfonds für den Bundesverband WindEnergie läuft die Hälfte so schlecht, dass Anleger am Ende allenfalls ihr Geld zurückbekommen und auch dies ist keinesfalls sicher. Noch schlimmer sieht es bei Schiffsfonds aus, durch die Schiffsfahrtskrise ab 2007 sind inzwischen 450 geschlossene Schiffsfonds in die Pleite gerutscht.
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, denn auch Immobilienfonds, Private Equity Fonds, Solarfonds und viele mehr sind von der Krise geschlossener Fonds betroffen. Dabei waren die geschlossenen Fonds, lange beliebt; deutsche Anleger steckten in den letzten 20 Jahren laut Ratingagentur Feri mehr als 200 Milliarden Euro in geschlossene Fonds – vielfach jedoch ohne Erfolg.
Aufgrund der vielfachen Skandale und den exorbitanten Verlusten, soll der graue Markt der geschlossenen Fonds nun strenger überwacht werden.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Vergangenheit erkannt, dass die unternehmerischen Beteiligungen gefährlich sind. Unter anderem, weil Anleger festsitzen und ein hohes wirtschaftliches Risiko tragen, während die Anbieter und Vermittler der geschlossenen Fonds satte Gebühren und Provisionen einstreichen.
Das führende Segment des grauen Kapitalmarkts soll daher in zwei Schritten reguliert werden. Zunächst müssen die Vermittler und der Vertrieb geschlossener Fonds seit Anfang 2013 die Beratungsgespräche zur Zeichnung eines geschlossenen Fonds, genau wie bei klassischen Geldanlagen, protokollieren. Auch müssen Vermittler genau über die Höhe von Provisionen aufklären. Zusätzlich muss der Gewerbeaufsicht ein Sachkundenachweis bewiesen werden. Ohne diesen Nachweis darf auch kein geschlossener Fonds an einen Anleger vermittelt werden.
Die Zahl der Vermittler hat seitdem rapide abgenommen, laut DIHK-Register dürfen derzeit nur noch 11 366 Vermittler geschlossene Fonds anbieten. Wie viele es vorher waren, weiß mangels Erlaubnis und Registrierungspflicht niemand, Experten gehen von mindestens 75 000 Personen aus.
Im Juli 2013 trat zusätzlich zu dem ersten Schritt das neue „Kapitalanlagengesetzbuch“ (KAGB) in Kraft. Anbieter von geschlossenen Fonds werden nun zusätzlich auch von der BaFin durchleuchtet. Zudem ist geregelt, dass sich Emissionshäuser, eine Bank oder einen Treuhänder als unabhängige „Verwahrstelle“ engagieren müssen. Die Verwahrstelle prüft nahezu sämtliche Geschäftsvorgänge und häufig auch den Kaufpreis von Objekten. „Das sorgt für mehr Transparenz und einen deutlich besseren Anlegerschutz“, meint Rechtsanwalt Hoppe von der Initiative Fondsausstieg.
Angesichts der strikten Regeln dauerte es etwas, bis Emissionshäuser geschlossenen Fonds nach „neuem Recht“ auf den Markt brachten. Inzwischen sind rund zwölf neue Fonds am unterschiedlicher Emissionshäuser auf dem Markt, bei denen dubiose Praktiken der Vergangenheit keine Rolle mehr spielen dürften.
Es ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Trotz der Regulierung des Marktes, die durchaus zu begrüßen ist, bleiben andere Risiken und Nachteile der Anlageklasse geschlossene Fonds bestehen. Hier sind u.a. die teilweise hohen Gebühren (teils über 20 Prozent), Interessenkonflikte zwischen Anlegern und Fondsmanagement sowie der schwierige – oft unmögliche – vorzeitige Ausstieg, zu nennen.
Sie haben einen geschlossenen Fonds und können die Werthaltigkeit und die Kosten nicht einschätzen? Gerne helfen wir Ihnen ein klares Bild über ihren geschlossenen Fonds zu bekommen. Informationen über die Initiative Fondsausstieg finden Sie im Internet unter www.fondsausstieg.de

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