(openPR) Im Europavergleich sind nirgends so viele Kreditnehmer in Fremdwährung verschuldet wie in Österreich. Natürlich wollten diese in erster Linie von einem günstigen Zinsniveau profitieren und im Falle einer positiven Kursentwicklung natürlich auch von etwaigen Kursgewinnen.
Meist wurde das Modell einer endfälligen Finanzierung gewählt, das heißt die monatliche Kreditrate enthält keinen Kapitaltilgungsanteil, während der Kreditlaufzeit werden nur Zinszahlungen getätigt und für die Kreditrückführung am Laufzeitende ein Ansparprodukt bedient.
Dieses Kreditkonstrukt beinhaltet also gleich drei potentielle Risiken: Kursrisiko, Zinsänderungsrisiko und Tilgungsträgerrisiko, was eine gute, umfassende Aufklärung und Beratung unabdingbar macht, was bereits wiederholt vom OGH festgestellt wurde. In Österreich so hat es den Anschein wurde dieser Aufklärungspflicht zu wenig Rechnung getragen. Zum einen erkennbar in dem schon angesprochenen europaweit einzigartig hohen Anteil an Fremdwährungskrediten, zum anderen in den zunehmenden Schadenersatzklagen, mit denen sich die Banken und Vermittler konfrontiert sehen.
Zu prüfen ist Einzelfall immer, ob der etwaige Beratungsfehler der Bank oder dem Vermittler zuzurechnen ist und wie es bzgl. der Verjährungsfrist aussieht. Laut einem aktuellen Artikel im Wirtschaftsblatt hängt der Lauf der Verjährungsfrist von verschiedenen Details ab. Für Betroffene ist daher neben der ohnehin erforderlichen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Bedienbarkeit des aushaftenden Kredits auch eine Prüfung der juristischen Möglichkeiten hinsichtlich einer möglichen Falschberatung angeraten.
Mehr zum Thema Fremdwährungskredite findet sich auch immer wieder auf www.blog.ihr-finanzierungs-check.at










