(openPR) Die Bundesregierung hat die geplante Senkung der Sachbezugsgrenze von 44 EUR auf 20 EUR im Rahmen einer Stellungnahme ausdrücklich abgelehnt. Als Grund nennt die Bundesregierung, dass der vom Bundesrat beabsichtigte Effekt der Steuervereinfachung damit nicht erreicht wird:
"Es dürfte zu einer größeren Anzahl von Fällen kommen, bei denen die Freigrenze überschritten ist, was zu Mehraufwand bei den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen führt. Dies stünde gerade im Widerspruch zu dem angestrebten Ziel der Vereinfachung."
Die 44 EUR-Freigrenze kann vielseitig genutzt werden, insbesondere für die steuer-und sozialversicherungsfreie Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung.
Die Stellungnahme der Bundesregierung stellt zwar keine rechtliche Bindungswirkung für ein Gesetzgebungsverfahren dar. Dennoch dürfte sie angesichts der anstehenden Bundestagswahl richtungsweisend sein. Da es sich konkret um einen Vorschlag des von der Opposition dominierten Bundesrates handelt, gehen wir davon aus, dass sich bis zur Wahl im September in dieser Frage wohl nicht mehr viel bewegen wird.
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Mit Wirkung ab 31.10.2012 sind sonstige Sachbezüge, die der Pauschalversteuerung unterliegen, nicht mehr beitragspflichtig.
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