openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bewertung von Sachbezügen

Bild: Bewertung von Sachbezügen
Marcel Radke, Steuerfachwirt bei SH+C
Marcel Radke, Steuerfachwirt bei SH+C

(openPR) Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.

„Mit Zähnen und Klauen hat sich die Finanzverwaltung bisher gegen die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen gewehrt“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C. Im Sommer 2012 hat der Bundesfinanzhof aber seine arbeitnehmerfreundliche Sichtweise bestätigt und explizit gegen die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums entschieden. Jetzt hat das Ministerium kapituliert und akzeptiert die Rechtsprechungsänderung, die insbesondere für Jahreswagen von Bedeutung ist. In einer neuen Verwaltungsanweisung erklärt das Ministerium, wie Sachbezüge jetzt zu bewerten sind.



„Das Steuerrecht kennt zwei Regelungen zu Sachbezügen für Arbeitnehmer, nämlich den Personalrabatt einerseits und die übrigen Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, also Wohnung, Verpflegung, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge“, erläutert Radke. Die neue Rechtsprechung ermöglicht nicht nur eine Wahl zwischen beiden Regelungen, sofern die Voraussetzungen für einen Personalrabatt vorliegen, sondern der Bundesfinanzhof hat auch die Berechnung des steuerpflichtigen Entgelts präzisiert.

• Personalrabatt: Beim Personalrabatt ist der für die steuerliche Bewertung maßgebliche Endpreis der Preis, zu dem der Arbeitgeber oder der dem Abgabeort nächstgelegene Anbieter die konkrete Ware oder Dienstleistung fremden Endverbrauchern am Ende von Verkaufsverhandlungen durchschnittlich anbietet. Vom Listenpreis kann also zunächst der durchschnittliche Preisnachlass abgezogen werden, den der Arbeitgeber fremden Endverbrauchern gewährt. Auf diesen Angebotspreis sind dann der gesetzliche Bewertungsabschlag von 4 % und der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro anzuwenden.

• Allgemeine Sachbezüge: Alle Sachbezüge, die nicht die Voraussetzungen eines Personalrabatts erfüllen, sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen, wobei die Finanzverwaltung hier ebenfalls zusätzlich den Bewertungsabschlag von 4 % akzeptiert. Alternativ gilt als Endpreis der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten, zu dem die konkrete Ware oder Dienstleistung mit vergleichbaren Bedingungen an Endverbraucher ohne individuelle Preisverhandlungen im Zeitpunkt des Zuflusses am Markt angeboten wird. Damit kann der steuerlich maßgebliche Endpreis also auch anhand von Internetangeboten oder Sonderangeboten beliebiger gewerblicher Anbieter im Inland ermittelt werden, wobei aber Liefer- und Versandkosten sowie sonstige Nebenkosten zu berücksichtigen sind. Auch ein Rabattabschlag ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sind die Verhältnisse am Bestelltag maßgebend. Für allgemeine Sachbezüge gibt es keinen Freibetrag, es gilt nur eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat, oberhalb der aber der gesamte Sachbezug steuerpflichtig ist.

„Sowohl beim Personalrabatt als auch bei den allgemeinen Sachbezügen muss der Arbeitgeber die Grundlagen für den ermittelten und der Lohnversteuerung zu Grunde gelegten Endpreis dokumentieren, als Belege zum Lohnkonto aufbewahren und dem Arbeitnehmer auf Verlangen formlos mitteilen“, erklärt SH+C-Experte Radke. Außerdem hat der Arbeitnehmer jetzt ein Wahlrecht zwischen den beiden Regelungen. Wenn er einen Personalrabatt in Anspruch nimmt, kann er also stattdessen auch die steuerliche Bewertung für allgemeine Sachbezüge wählen, wenn dies für ihn günstiger ist.

Der Arbeitgeber darf aber Waren und Dienstleistungen, die die Voraussetzungen eines Personalrabatts erfüllen, beim Lohnsteuerabzug auch grundsätzlich als Personalrabatt bewerten, wenn dies für ihn einfacher ist. Er kann zwar dem Arbeitnehmer die Bewertung nach den allgemeinen Vorschriften anbieten, ist aber wegen des höheren Dokumentationsaufwands dazu nicht verpflichtet. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer dann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil mit dem günstigsten Preis am Markt bewerten und sich die zu viel einbehaltene Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

„Bei den allgemeinen Sachbezügen kann der Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort ansetzen und ist nicht verpflichtet, den günstigsten Preis am Markt zu ermitteln“, sagt Radke. Auch hier kann sich der Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erstatten lassen. Dazu muss er dem Finanzamt den beim Lohnsteuerabzug zu Grunde gelegten Endpreis und den günstigsten Marktpreis zu diesem Zeitpunkt nachweisen, zum Beispiel mit einer formlosen Mitteilung seines Arbeitgebers und dem Ausdruck eines günstigeren inländischen Angebots.

Die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums übernimmt mit diesen Regelungen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in vollem Umfang. Diese neuen Grundsätze sind sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der Einkommensteuerveranlagung in allen offenen Fällen anwendbar.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 729721
 734

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bewertung von Sachbezügen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von SH+C Wagner Winkler & Collegen GmbH

Bild: Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende ZahlungBild: Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung
Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Handhabung der Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Zahlung. „Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es eine Besonderheit für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben“, sagt Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C. Hier gelten nämlich auch die Zahlungen kurz vor Beginn oder kurz nach Ende des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, als in diesem Kalenderjahr geflossen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umfasst das einen Zeitrau…
Bild: Splittingtarif für eingetragene LebenspartnerBild: Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. „Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Urteil zum Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner gesprochen“, sagt Diplom-Kauffrau Kerstin Winkler, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C. Das Gericht stuft nicht nur die Ungleichbehandlung von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern als…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Geldwerte VorteileBild: Geldwerte Vorteile
Geldwerte Vorteile
In der betrieblichen Praxis muss sehr häufig Arbeitslohn in Form von unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung von Sachbezügen oder ähnlicher Leistungen abgerechnet werden. Auf einem Seminar, welches das FORUM Institut, einer der führenden Seminaranbieter Deutschlands, veranstaltet, gibt der Referent einen umfassenden Einblick in die Systematik geldwerter …
Bild: 2KS Cloud Services erhält erstes TR-RESISCAN-Zertifikat für mobilen ScanprozessBild: 2KS Cloud Services erhält erstes TR-RESISCAN-Zertifikat für mobilen Scanprozess
2KS Cloud Services erhält erstes TR-RESISCAN-Zertifikat für mobilen Scanprozess
… und archivieren. Das eröffnet vollständig neue Möglichkeiten für den digitalen Dokumentenworkflow", sagt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH. Die Abrechnung von Sachbezügen mit trebono sieht er als ein gutes Beispiel dafür. "Aktuell mehren sich die Zeichen aus dem Bundesfinanzministerium, dass die großzügige Anerkennung von Gutschein- …
Bild: Was zeichnet einen attraktiven Arbeitgeber aus?Bild: Was zeichnet einen attraktiven Arbeitgeber aus?
Was zeichnet einen attraktiven Arbeitgeber aus?
… respektvoller Umgang miteinander und kooperativer Führungsstil. Und was ist Mitarbeitern insgesamt wichtig? Hier wurde nach Gehalt, leistungsorientierter Bezahlung, betrieblicher Altersvorsorge und Sachbezügen gefragt. Nicht überraschend spielen diese finanziellen Aspekte eindeutig eine entscheidende Rolle. Spannender und zum Teil unerwartet sind hier …
Bild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/MainBild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/Main
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/Main
In der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, die häufig nicht genutzt werden. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Nutzt man die Möglichkeiten der Sachzuwendungen voll aus, ist Vorsicht geboten, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig für Änderungen auf diesem Gebiet. …
Bild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: Steuerliche Optimierung von geldwerten VorteilenBild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: Steuerliche Optimierung von geldwerten Vorteilen
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: Steuerliche Optimierung von geldwerten Vorteilen
… Finanzverwaltung?: Aktuelle Urteile und Verwaltungsvorschriften zur steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen.Anwendungsmöglichkeiten der Sachbezugsgewährung: Praktische Einsatzmöglichkeiten von Sachbezügen wie Inflationsausgleichsprämien, 50 €-Freigrenze und deren steuerliche Implikationen.Abgrenzung Bar- und Sachlohn: Klärung der Unterschiede zwischen …
Bild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2016 in Offenbach/MainBild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2016 in Offenbach/Main
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2016 in Offenbach/Main
In der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, die häufig nicht genutzt werden. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Nutzt man die Möglichkeiten der Sachzuwendungen voll aus, ist Vorsicht geboten, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig für Änderungen auf diesem Gebiet. …
Bild: Beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter sonstiger SachbezügeBild: Beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter sonstiger Sachbezüge
Beitragsrechtliche Behandlung pauschal versteuerter sonstiger Sachbezüge
… Firmenwagen auch privat zu nutzen, gilt zum Beispiel als laufende Vergünstigung, die die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung bislang zu den sonstigen Sachbezügen zählten. Arbeitgeberzuwendungen aus besonderem Anlass hingegen wurden nicht als einmalig gezahltes Entgelt angesehen. So waren beispielsweise Jubiläumszuwendungen trotz Pauschalversteuerung …
Intensiv-Seminar: Reisekosten, Dienstwagen, Sachbezüge & Co., 21. November 2014 in Frankfurt/Main
Intensiv-Seminar: Reisekosten, Dienstwagen, Sachbezüge & Co., 21. November 2014 in Frankfurt/Main
… sich. Bei der Dienstwagenbesteuerung sind diverse neue Urteile und BMF-Schreiben zu beachten. Darüber hinaus gibt es wichtige Änderungen bei der Bewirtung von Arbeitnehmern, Sachbezügen, etc. Das Seminar "Reisekosten, Dienstwagen, Sachbezüge & Co." am 21. November 2014 in Frankfurt/Main behandelt praxisnah die aktuellen Regelungen für das Jahr 2015. …
Bild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/MainBild: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/Main
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 5. Oktober 2015, Frankfurt/Main
In der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, die häufig nicht genutzt werden. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Nutzt man die Möglichkeiten der Sachzuwendungen voll aus, ist Vorsicht geboten, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig für Änderungen auf diesem Gebiet. …
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 21. April 2015, Frankfurt/Main
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht, 21. April 2015, Frankfurt/Main
In der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, die häufig nicht genutzt werden. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Nutzt man die Möglichkeiten der Sachzuwendungen voll aus, ist Vorsicht geboten, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig für Änderungen auf diesem Gebiet. …
Sie lesen gerade: Bewertung von Sachbezügen