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Lloyd Fonds LF 58 – Schadensersatz für Anleger

(openPR) Im Jahr 2005 investierten zahlreiche Anleger rund 29 Mio. Euro in die beiden Fondsschiffe MT Hamburg Star und MS Patricia Schulte. Nun stecken beide in finanziellen Schwierigkeiten. Bereits Ende des letzten Jahres hat die Lloyd Treuhand GmbH ihre Anleger über die finanziellen Schwierigkeiten des Fondsschiffs MT Hamburg Star in Kenntnis gesetzt. Im gleichen Zug wurden die Anleger zur Rückforderung der bereits erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Schließlich sollten sie auch weitere 10 % der anfangs investierten Kapitaleinlage zur Verfügung stellen. Die wirtschaftliche Situation der MS Patricia Schulte sieht auch eher nüchtern aus. Nachdem der ursprüngliche Chartervertrag ausgelaufen ist, konnte kein neuer Charterer gefunden werden. Zusätzlich sind die finanzierenden Banken zu keiner weiteren Kreditgewährung bereit, es sei denn die Anleger würden ihre erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen oder weiteres Kapital zur Verfügung stellen.

Angesichts dieser Entwicklung wird sich der Weg in die Insolvenz kaum vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet das unter Umständen den Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden und den drohenden Verlust akzeptieren, sondern aktiv werden und um ihr Geld kämpfen. Ihre Chancen auf einen eventuellen Schadensersatz stehen nicht schlecht.

Nach unseren Recherchen wissen wir, dass Schifffondsanleger in den meisten Fällen gar nicht oder nicht ausreichend über die Risiken einer Schifffondsbeteiligung aufgeklärt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schifffonds unternehmerische Beteiligungen, die das Risiko in sich bergen, dass das investierte Kapital zumindest zum Teil verloren gehen kann. Die Risiken einer solchen Beteiligung müssen daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden. Wurde ein Schifffondsanleger in der Beratung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt, so können unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflichten aus dem jeweils geschlossenen Beratungsvertrag geltend gemacht werden.

Betroffene Anleger sollten sich umgehend mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.

Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

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