(openPR) Abermals muss die Firma DePuy Hüftgelenkprothesen wegen hoher Revisionsraten zurückrufen - betroffenen Patienten stehen Schmerzensgeldansprüche zu.
Wie die Firma DePuySynthes Orthopaedics DePuy Orthopädie GmbH aus Kirkel am 24.01.2013 mitteilte, bestehen neben dem bereits im Jahr 2011 vom Markt genommene Modell ASR, auch bei dem Hüftprothesenmodell ADEPT® 12/14 Modular Head Nachweise darüber, dass dieses Modell erhöhte Revisionsrtaten aufweist. Wie das Handelsblatt vom 14.2.2013 berichtet muss jetzt die DePuy Tochter Johnson & Johnson ihr sogenanntes Großkopfimplantat der Marke Adept vom Markt nehmen. Dieses mal sind danach über 7.500 Patienten betroffen, davon alleine 1.800 in Deutschland.
Nach Angaben von DePuy bzw. Johnson & Johnson sind die primären Revisionsgründe:
• Aseptische Lockerung des Hüftschaftes
• Weichteilreaktionen
• Schmerzenvon
Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht von der Kanzlei Bogdanow & Kollegen mitteilt, ist dies bereits der zweite Rückruf eines Hüftprothesenmodells für den Hersteller DePux innerhalb von 3 Jahren bei dem tausende von Patienten betroffen sind.
http://www.rae-bogdanow.de/depuy-hueftprothese-adept-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage
Für betroffene Patienten einer ADEPT® 12/14 Modular Head Prothese bedeutet dies, dass Sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (Einsatz und Austausch) über sich ergehen lassen müssen, droht möglicherweise eine schwerwiegende Gehbehinderung. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine DePuy-Hüfte implantiert wurde bzw. die vermuten ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. "Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu", so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.
http://www.rae-bogdanow.de/depuy-hueftprothese-adept-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage
Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.











