(openPR) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy. In Deutschland könnten nach Angaben von Herrn Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, von der Kanzlei Bogdanow & Kollegen rund 5000 Patienten von diesem Rückruf betroffen sein. Möglicherweise müssen sich betroffene Patienten invasiven Revisionsoperationen unterziehen, in deren Verlauf der Austausch der Hüftprothesen vorgenommen wird. Daneben ist die Anzahl an Eingriffen die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (1. Einsatz und Austauschdes) über sich ergehen lassen müssen, droht möglichwerweise eine schwerwiegende Gehbehinderung.
http://www.arzthaftungsrecht-aktuell.de/hueft-op-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage.html
Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.
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