(openPR) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy. In den USA gab es bereits 2008 Rückrufaktionen von fehlerhaften Hüftprothesenherstellern.
Wie sich nun herausstellte, sind von diesem Rückruf auch tausende deutsche Patienten betroffen, bei denen die entsprechenden Hüftprothesen eingesetzt wurden. Die Folge ist, dass sich betroffene Patienten gegebenenfalls einem erneuten Eingriff unterziehen müssen, der neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen kann. Patienten mit den entsprechenden Hüftprothesen drohen unter Umständen daher schwerwiegende Revisionsoperationen und erhebliche Schmerzsymptomatik. Daneben ist die Anzahl an Eingriffen, die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (1. Einsatz und Austauschdes) über sich ergehen lassen müssen, droht eine schwerwiegende Gehbehinderung und die Notwendigkeit eines Rollstuhls lange vor dem Eintritt in das Rentenalter.
Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, rät Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, die möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden, so Rechtsanwalt Bogdanow weiter, der als Fachanwalt für Medizinrecht bundesweit geschädigte Patienten vertritt. „Bei Arzthaftungsmandaten liegt bei uns der Fokus nicht nur auf der Geltendmachung der bereits eingetretenen Schäden, sondern auch auf der Sicherung der zukünftigen Beeinträchtigungen, die von unseren Mandanten vielfach noch nicht abgeschätzt werden können“, so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, von der Kanzlei Bogdanow und Kollegen.
http://www.arzthaftungsrecht-aktuell.de/hueft-op-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage.html











